AfD “ermöglicht” der Oberbürgermeisterin einen Trick 17 mit Selbstüberlistung

Bewertung von
Claus Jotzo

Informationen sind auch in der Kommunalpolitik das A und O. Die Gemeindeordnung trägt dieser Tatsache Rechnung, in dem sie ein ausdrückliches Fragerecht für Stadtratsmitglieder bestimmt. Und eine Pflicht für die Verwaltung zur Beantwortung. Weil sowohl die Fragen als auch die Antworten natürlich auch für die Öffentlichkeit von Interesse sind, ist genau geregelt, wie mit den Anfragen umzugehen ist: “schriftliche Anfragen werden von der Oberbürgermeisterin schriftlich beantwortet, sofern nicht das anfragende Ratsmitglied beantragt, dass die Beantwortung mündlich in der nächsten Ratssitzung erfolgt” ist eine der Regeln. Und es gibt weitere Bestimmungen.

Kaum noch mündliche Antworten der OBin

So kann die beantragte mündliche Beantwortung einer schriftlichen Anfrage auf die nächste Sitzung des Rats verschoben werden, wenn die Anfrage nicht mindestens drei Arbeitstage vor dem Sitzungstag vorgelegen hat. “Entsprechendes gilt, wenn eine mündliche Anfrage in der Sitzung nicht beantwortet werden kann. Das anfragende Ratsmitglied kann beantragen, dass anstelle einer Verschiebung der Beantwortung auf die nächste Ratssitzung die Anfrage schriftlich beantwortet wird”. In Bad Kreuznach wird auch dieser Punkt oft abweichend von der gesetzlichen Bestimmung gehandhabt. So beantwortet Dr. Kaster-Meurer Anfragen in der Regel gar nicht mehr mündlich.

Fechner und Merkelbach: “unvollständig und inhaltsarm”

Sondern verspricht, um die vom Gesetz ausdrücklich zugelassenen mündlichen Nachfragen zu verhindern, schriftliche Antworten. Diese fallen, dass haben beispielsweise die Ratsmitglieder Jörg Fechner (AfD) und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) bereits mehrfach moniert, unvollständig und inhaltsarm aus. Zudem ist wegen der von der OBin vorgegebenen Maximalsitzungsdauer von drei Stunden im Sommer 2020 der Punkt Anfragen” mehrfach gar nicht behandelt worden, sondern fiel dem Sitzungsabbruch zum Opfer. Um das zu vermeiden, solange noch Corona-Einschränkungen möglich sind, hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Tagesordnungspunkte „Anfragen“ und „Mitteilungen“ gleich nach der Einwohnerfragestunde auf den ersten TOP ohne externe Gäste oder Referenten vorzuziehen.

Künftig sonntags Hochbetrieb

Dafür fand sich am Donnerstagabend im Stadtrat allerdings keine Mehrheit. Die Oberbürgermeisterin erkannte darin in Fehleinschätzung der Arbeitsvorstellungen der Stadtratsmitglieder die Chance, die ihr lästigen öffentlichen Fragen zu verhindern. Und schlug deren generelle Einreichung in Schriftform vor. Vergeblich. Denn einige Stadtratsmitglieder hatten zu vielen Themen Anfragen vorbereitet. Und trugen diese dann auch mündlich vor. Weil man bei der AfD-Fraktion auf den Fall der Ablehnung des Antrages vorbereitet war, dürfte es in Zukunft sonntags im Emailpostfach bzw Faxgerät der Oberbürgermeisterin rund gehen.

Erwartete Ablehnung eingeplant

Und, anders als bisher, der in der Gemeindeordnung vorgesehene Normalfall praktiziert werden: die Vorlage schriftlicher Anfragen mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung. Dann sind Ergänzungsfragen möglich und Dr. Kaster-Meurer muss antworten. Oder bekennen, dass sie die Anfrage nicht beantworten kann. Was zusätzliche Fragen aufwerfen dürfte. Wieder ein Punkt der zeigen wird, dass die Informations-Blockade der Oberbürgermeisterin aufgebrochen werden kann. Auch wenn es den ehrenamtlichen Kommunalpolitkern Mühe macht: am Ende muß Dr. Kaster-Meurer Rede und Antwort stehen. Und kann am Inhalt gemessen werden. Erstmals hat damit die AfD der Oberbürgermeisterin geholfen, einen Trick 17 mit Selbstüberlistung anzuwenden.

Jörg Fechner bei der Begründung des AfD-Antrages in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend im Großen Kursaal.