Aufgespiesst: Dr. Kaster-Meurer hat sich Malu Dreyer widersetzt

Die Sitzung des Hauptausschusses am Montagabend war nach rund 15 Minuten so gut wie zu Ende. Also der öffentliche Teil. Es standen nur noch die Mitteilungen an. In denen verhedderte sich die Oberbürgermeisterin zunächst. Denn sie stellte fest, der Stadtrat habe das Hissen der Regenbogenfahne anläßlich des Christopher-Street-Days beschlossen. Erst der Protest mehrerer Ausschußmitglieder rückte das Erinnerungsvermögen Dr. Kaster-Meurers dann wieder zurecht. Nicht das Hissen war beschlossen worden, sondern die Verweisung des Themas.

Die OBin gibt zu: das Hissen der Fahne der “Bürgermeister für den Frieden” vor dem Stadthaus war gar nicht erlaubt (Bild: Stadtverwaltung).

Zwischenzeitlich hatte sich die Stadtverwaltung (nicht etwa in antragsfeindlicher Absicht, wie die OBin ungefragt versicherte) bezüglich des Hissens von Fahnen sachkundig gemacht. Und dabei kam heraus: die rund 30 amtlichen Fahnnemaste im Stadtgebiet dürfen nicht einfach so beflaggt werden. Denn schon seit über 70 Jahren regelt das die “Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude”. Die war der Oberbürgermeisterin bis jetzt nicht bekannt. Wegen der Regenbogenfahne hat frau jetzt erstmals recherchiert, mit einem frappierenden Ergebnis:

“Vollkommen unbedarft haben wir das gemacht”

“Und siehe da: wir können das gar nicht!” zeigte sich Dr. Kaster-Meurer noch in der Hauptausschußsitzung von der beschnittenen Kompetenz beim Flagge-Zeigen erstaunt. Erstmals in einer Gremiensitzung gestand die Oberbürgermeisterin im Amt etwas Verbotenes getan zu haben. Sie räumte ein die Fahne der “Bürgermeister für den Frieden” ohne Genehmigung oder Anordnung von oben aufgehängt zu haben: “vollkommen unbedarft vor dem Stadthaus haben wir das gemacht – das geht ja auch nicht mehr.” In diesem Fall wurde sogar noch eine zweite Bestimmung verletzt:

Statt um 8 Uhr erst mittags gehisst

“Die Beflaggung beginnt um 8 Uhr und endet bei Eintritt der Dunkelheit” bestimmt § 5 der BeflaggV RP. Tatsächlich wurde vor versammelter Presse aber erst mittags gehisst. Zudem hing die Fahne die folgende Nacht lang durch. Wer jetzt schon an ein Amtsenthebungsverfahren wegen dieses Fahnenfrevels denkt, sollte erst mal abwarten, wie Mainz sich verhält. Denn die Landesverordnung stammt nicht aus irgendeiner Dienststube irgendeines Ministeriums. Sie trägt das Siegel der Staatskanzlei. Und die Unterschrift der Ministerpräsidentin: Dr. Kaster-Meurer hat sich keiner geringeren als Malu Dreyer widersetzt.