Corona-Regel-Verstoß: 50 Euro Strafe für “Unverfrorenheit und Ignoranz”

Zwar halbierte das Amtsgericht Bad Kreuznach als Ergebnis der Verhandlung am Montagvormittag das Bußgeld auf 50 Euro. Aber die Richterin fand in ihrer Urteilsbegründung deutliche Worte. Mit seinem Verhalten, am 31. März 2020 trotz Verbot in Begleitung der 5jährigen Tochter einen Spielplatz aufzusuchen, habe der Widerspruchsführer ein “negatives Signal gesendet” und “Privilegien geschaffen”. Angesichts der Bedrohungslage durch das Coronaviurus sei sein Verhalten von “Unverfrorenheit und Ignoranz” gekennzeichnet. Neben den 50 Euro muß der Verurteilte, der sich nach der Verhandlung an der Wache selbst als “Täter” bezeichnete, auch die Gerichtskosten tragen.

Der 33jährige in Berlin geborene Deutsche hatte in der Beweisaufnahme behauptet, der Spielplatz im Salinental (Theodorshalle) sei am Tag der Kontrolle nicht abgesperrt gewesen und ein Verbotsschild habe er nicht gesehen. Zudem seien die Mitarbeiter des städtischen Vollzuges sehr “unfreundlich” aufgetreten, hätten “in unangemessenem Ton” gleich nach den Papieren gefragt, “keinen Abstand gehalten” und seien “aufdringlich gewesen”. Wegen des Verhaltens der Herren vom städtischen Vollzug habe die Tochter nun “Angst vor bösen Männern” und frage nach diesen. Ausser einem Freund, der ebenfalls eine Tochter dabei hatte, seien keine anderen Spielplatzbesucher anwesend gewesen.

Wie auf unserem Foto vom Spielplatz in Bad Münster hatte die Stadt Bad Kreuznach im März alle Spielplätze gesperrt und entsprechend beschildert.

In ihren Zeugenaussagen bestätigten die beiden Mitarbeiter vom städtischen Vollzug den im Bußgeldbescheid dargelegten Sachverhalt im Wesentlichen. Sie hätten sich auf Fahrzeugstreife befunden, als sie die beiden Männer mit den zwei Kindern auf dem Spielplatz entdeckt hätten. Der Spielplatz sei auch am Tattag wie auf den am darauffolgenden Tag gefertigten Fotos mit rot-weißem Flatterband abgesperrt gewesen. Auch sei ein Verbotsschild aufgestellt gewesen. Auf ausdrückliche Frage der Richterin, ob er weitere Beweismittel bzw Zeugen (als solcher wäre der am Tattag anwesende Bekannte in Frage gekommen) in die Verhandlung einbringen wolle, lehnte der Widerspruchsführer ab.

Kein Kindesunterhalt trotz 3.000 Euro Monatseinkommen

Er brachte zum Ausdruck, “keine böse Absicht” gehabt zu haben und stellte fest: “ein Verweis hätte gereicht”. Die Einzelrichterin zeigte sich nach kurzer Überlegungspause in der Urteilsbegründung davon überzeugt, dass der Tatvorwurf durch die Hauptverhandlung bestätigt worden sei. Sie sprach von einem Mindestmaß an Solidarität, dass jeder in einer Extremsituation wie einer Pandemie aufbringen müsse. Nach der Verhandlung wurde deutlich, dass dem Widerspruchsführer “Solidarität” durchaus etwas bedeutet. Nämlich dann, wenn andere sie mit ihm praktizieren. Zu seinen Einkommensverhältnissen hatte der in Bad Kreuznach lebende Mann angegeben, an der Börse zwischen 2.000 und 10.000 Euro monatlich zu verdienen, im Schnitt 3.000 Euro.

Solidarisch kostenlos bei der IHK geparkt

Aber keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Beim Rausgehen fragte er an der Wache, ob er eine Kostenerstattung erhalte. Was die dort arbeitende Person auf Rückfrage zu seiner Stellung im Verfahren, die er korrekt mit “Täter” beantwortete, verneinte. Danach ging der Widerspruchsführer entspannt zu seinem Pkw. Den hatte er, die Solidarität der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Anspruch nehmend, auf deren Parkplatz abgestellt. Das Verfahren am späten Montagvormittag war das erste wegen eines Widerspruches gegen einen Bußgeldbescheid, der wegen Verstössen gegen Coronaschutzregeln erlassen wurde vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach. Weitere Verfahren sind bereits terminiert.