FWG / BüFEP gegen Monopolmißbrauch und Preiserhöhungen beim Trinkwasser

Bei Strom und Gas kann sich jeder Haushalt seinen Versorger aussuchen. Beim Trinkwasser ist das nicht möglich. Gut 70.000 Menschen werden zwangsweise von den Stadtwerken versorgt. Ein klassisches Monopol. Damit ohne die Kontrollmechanismen des Marktes die Kunden nicht zu sehr benachteiligt werden, hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften gemacht. Die verhindern überall in Rheinland-Pfalz, dass mit Trinkwasser üppige Gewinne gemacht werden. Überall? Nein. Nur fast überall. Bad Kreuznach und die von den Stadtwerken versorgten Haushalte drumherum sind eine Ausnahme.

Denn als die Stadt in den neunziger Jahren rund 49% der Stadtwerke GmbH samt Trinkwassernetz privatisierte, galt das Gesetz noch nicht. Das führt dazu, dass mit dem dem “guten Stadtwasser” riesige Gewinne gemacht werden. Je rund eine Million Euro in den vergangenen Jahren. Und in 2020 wurden die Preise auch noch erhöht. Aufgedeckt hat das ganz unfreiwillig die Aufsichts- und Dienstleistungsdiektion (ADD). In ihrem Haushaltsgenehmigungsschreiben merken die Kontrolleure aus Trier eher beifällig an, dass die Trinkwasserpreise in Bad Kreuznach stark gestiegen sind. In der Stadtratssitzung Ende letzten Monats mußte dann Stadtwerke-Geschäftsführer Christoph Nath Rede und Antwort stehen.

Preiserhöhung um 600.000 Euro in 2020

Und den Sachverhalt zugeben. “Die Stadtwerke haben die Grundpreise für das Trinkwasser ab Januar 2020 drastisch erhöht und wollen allein dadurch nur in diesem Jahr 600.000 Euro mehr kassieren”, ärgert sich Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin über den “Monopolmißbrauch”. Die Erhöhung habe der Stadtwerke-Geschäftsführer in der öffentlichen Anhörung im Stadtrat am 27. August eingestanden, allerdings erst auf hartnäckiges Nachfragen der Fraktion FWG / BüFEP. “Die Preiserhöhung wurde offensichtlich in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke heimlich still und leise beschlossen, ohne den Stadtrat vorab zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.

Gewinne nicht ausschütten, sondern reinvestieren

Dieses Vorgehen der Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer (die die Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke ist) widerspricht der Gemeindeordnung“, kritisieren Zimmerlin und sein Fraktionskollege Karl-Heinz Delaveaux. “Bei den Parkgebühren fragt Dr. Kaster-Meurer den Stadtrat, beim Trinkwasser übergeht sie ihn. Dabei betrifft das Trinkwasser den Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge für alle Bürger”, ärgern sich die beiden ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Für FWG / BüFEP ist klar, was mit den ausgewiesenen Gewinnen beim Trinkwasser zu geschehen hat: “keine Ausschüttung, sondern eine Reinvestition in das öffentliche Wassernetz“, fordert die Fraktion.

Protokolle angefordert

Die bisher praktizierte Ausschüttung der Gewinne an die Fremdgesellschafter und zum Defizitausgleich bei den luxuriösen Sauna- und Gesundheitsbädern müsse beendet werden. “Es ist sicher nicht im Interesse der Bürger, dass sie mit steigenden Trinkwasserpreisen zur Finanzierung von Luxusbädern herangezogen werden”, stellt Wilhelm Zimmerlin fest. Um sich als Stadträte ein Bild über das “zunehmend undurchsichtige Eigenleben der Stadtwerke” zu verschaffen, haben Zimmerlin und Delaveaux bei der Oberbürgermeisterin die Wirtschaftspläne der Trinkwasserversorgung sowie die Protokolle über die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates über die Trinkwasserpreise angefordert.

Trinkwassersparen belohnen

Eine neue Preisstruktur, mit der Kleinverbraucher belastet und Großverbraucher entlastet werden, lehnen Zimmerlin und Delaveaux rundheraus ab. “Trinkwassersparen muß belohnt werden, Mehrverbrauch ob für private Pools oder Industriebedarf muß mehr kosten”. Auch im Nahetal fallen die Grundwasserspiegel Jahr für Jahr. Der Selbstverständlichkeit mit der bisher Trinkwasser in riesigen Mengen den Böden entnommen wurden, schiebe die Natur mit den nachlassenden Regelfällen einen Riegel vor. Im Interesse der Kinder und Enkelkinder müsse alles getan werden, um auch für diese eine kostengünstige Trinkwasserversorgung sicherzustellen.