Corona in Kita: 23 Kinder und nahezu alle Erzieherinnen in Quarantäne

BAD SOBERNHEIM – Am späten Dienstagnachmittag erreichte das Gesundheitsamt die Verdachtsmeldung eines Coronafalles in einer Kita in Bad Sobernheim. Dieser Verdacht wurde am Mittwochmorgen durch den Eingang des Testergebnisses bestätigt. „Für das Gesundheitsamt ist der Eingang des offiziellen Testergebnisses maßgeblich, auf nicht autorisierte Informationen oder Verdachtsfälle hin ist ein Einschreiten nicht möglich“, erklärt Gesundheitsdezernent Hans-Dirk Nies. Zahlreiche Eltern hatten sich bereits nach Bekanntwerden des Verdachts an das Gesundheitsamt gewandt.

„Wir konnten zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einschreiten und Quarantäne verhängen“. Nachdem der Verdacht bestätigt wurde, habe das Gesundheitsamt direkt damit begonnen, bereits aufgenommene Kontaktketten zu kontaktieren, um die unmittelbaren Kontaktpersonen des betroffenen Kindes in Quarantäne zu schicken. „Grundsätzlich werden Kitas auch beim Auftreten von Corona-Fällen nicht vom Gesundheitsamt geschlossen. Im Fall der Kita in Bad Sobernheim mussten jedoch nach Rücksprache mit der Kitaleitung nahezu alle Erzieherinnen in Quarantäne gesetzt werden, da diese unmittelbaren Kontakt zum infizierten Kind hatten.

Nies fordert feste Gruppenzuteilungen

Darüber hinaus wurden auch 22 der Kinder als Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt“. Hintergrund der verhältnismäßig hohen Zahl an Kontaktpersonen ist das offene System der Kita. „In Kitas mit fester Gruppenbildung ist der Personenkreis deutlich eingeschränkter“, weiß der für das Gesundheitsamt verantwortliche Dezernent. Er appelliert daher in Richtung der Kitas, unbedingt feste Gruppenzuteilungen vorzunehmen, um – im Falle einer Infektion – den Kreis der Personen, die Quarantäne einzuhalten haben, so gering wie möglich zu halten.

Wie richtig verhalten?

Wie müssen sich Familienangehörige der Kindergartenkinder verhalten: Auch wenn die Kinder als Kontaktperson 1 unter Quarantäne stehen, bedeutet dies nicht, dass auch Familienangehörige im gleichen Haushalt ebenfalls unter Quarantäne stehen. Nur wenn diese Familienmitglieder persönlichen Kontakt (15 Minuten ohne Abstandsregelung) zu an Corona infizierten Personen hatten, stehen sie unter Quarantäne. Andernfalls müssen sie keine Quarantäne einhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Eltern ohne Einschränkungen aus epidemiologischer Sicht weiter ihrer Arbeit nachgehen können. Dennoch wird darum gebeten, außerhalb des eigenen Haushalts die Hygieneregeln „AHA“ besonders sorgfältig einzuhalten und bei möglichen Symptomen direkt einen Arzt zu kontaktieren.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach