Wieder 50 km/h: LBM hebt Tempo 30 für die Rüdesheimer Strasse teilweise auf

An die 30 km/h-Beschilderung an der Stadteinfahrt in die Rüdesheimer Strasse hat sich eh keiner gehalten. Jetzt ist klar: die vermeindlichen Verkehrssünder waren gar keine. Denn vom Stadtschild in Höhe der Auffahrt zu B 41 bis zur Hausnummer 145 einige hundert Meter durften die 30 km/h von der Stadtverwaltung gar nicht beschildert werden.

Das hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz als Fachaufsicht im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde geklärt. Zwar hängen noch immer die Schilder. Aber wer sich nicht daran hält, darf nicht bestraft werden. Grund für das Eingreifen der LBM sind die gutachterlich ermittelten Lärmmesswerte.

Demnach werden an einigen Gebäuden die Auslösewerte am Tag und bei einigen Gebäuden auch bei Nacht nicht erreicht. Auch weiter stadteinwärts darf ab sofort zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ganz offiziell wieder Tempo 50 gefahren werden. Nämlich von der Rüdesheimer Strasse 145 bis zur Einmündung “Im Spelzgrund” (Rüdesheimer Strasse 108). Und natürlich in Gegenrrichtung. In diesem Teilabschnitt gilt Tempo 30 nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr – auch wenn die entsprechenden Zusatzschilder nicht angebracht sind.

Im weiteren Verlauf der Rüdesheimer Strasse, also östlich der Einmündung “Im Spelzgrund”, bis zur Hochstrasse bleibt es bei Tempo 30.