Neues aus dem PLUV: auf der Salinenstrasse kommt Tempo 30

Der über 1,6 Kilometer lange Teilabschnitt der Salinenstrasse zwischen Kreuzkirche und Einmündung Cecilienhöhe darf ganztägig mit Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ausgeschildert werden. Dem hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Koblenz als Fachaufsicht grundsätzlich zugestimmt. Das ist der relevate Inhalt einer Mitteilungsvorlage, die am kommenden Dienstag im Planungsausschuß (PLUV) der Stadt Bad Kreuznach beraten wird. Darin erläutert Oberbürgermeisterin Dr.Kaster-Meurer: “allerdings steht die Umsetzung hier unter dem Vorbehalt der Prüfung der Lichtsignalanlagen. Evtl. bedingt die Geschwindigkeitsreduzierung eine Änderung der Ampelschaltungen.”

Der VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. erklärt in einer kleinen Broschüre wie es geht: vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrssicherheit/Tempo_30/Tempo30_Soforthilfe-Papier_09_2018.pdf, Bild: VCD

Beampelt ist allerdings nur der (kürzere) Teilabschnitt zwischen der Kreuzung Rheingrafenstrasse und der Wilhelmstrasse, wo der Verkehr aufgrund der großen Verkehrsbelastung ohnehin häufig steht. Der längere Teil der Strecke zwischen Badeallee und Salinenbrücke ist weder beampelt. Noch hat es in diesem Abschnitt nennenswerte Verkehrsstauungen gegeben. Im Gegenteil. Weil der Verkehr dort – bisher – mitunter zu flüssig lief, finden dort regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt (diese Seite berichtete).

Der LBM mußte zu der von der Stadt beantragten Geschwindigkeitsreduzierung befragt werden und diese aus fachlicher Sicht genehmigen. Dies ergibt sich aus dem gesetzlich geregelten Zustimmungsvorbehalt, der für Maßnahmen im Zuge inner- und außerörtlicher Bundes-, Landes-, Kreisstraßen sowie andere nicht klassifizierte Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Bei der Salinenstrasse handelt es sich um die Bundestrasse 48.