Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen: wer pumpt zahlt bis zu 50.000 Euro

Das trockene und heiße Wetter lässt den Grundwasserspiegel sinken, die Bäche führen extrem wenig Wasser. Daher weist die Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde auf folgendes hin: das Entnehmen von Wasser aus Bächen mit Motor- und Handpumpen ohne Erlaubnis ist verboten. Auch das Aufstauen von Bächen zum Abschöpfen des Wassers und das Ableiten durch Rohre sind nicht zulässig. Erlaubt ist hingegen die Wasserentnahme per Hand mit einfachen Schöpfgefäßen wie Eimer und Gießkanne. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung:

Was unser an der Kirschsteinanlage aufgenommenes Bild zeigt ist zulässig: die Wasserentnahme mit Kanistern ohne Pumpen usw.

Auch in Trockenzeiten muss eine Mindestwasserführung in der Natur gesichert sein. Dies gilt zum Schutz der Fische, Amphibien und anderer Gewässerlebewesen. Wer einen Fluss oder Bach per Pumpe zwecks Gartenbewässerung „anzapfen“ möchte, muss die Erlaubnis bei der Kreisverwaltung (Untere Wasserbehörde) beantragen. Diese Erlaubnis enthält unter anderem die Auflage, die das Abpumpen in Trockenzeiten verbietet. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Es wird daher an alle Gewässeranlieger appelliert, die Gewässerbenutzung mit Pumpenanlagen einzustellen.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

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19.04.20 – “Wasserentnahme aus der Nahe ist zulässig”