Der Kämmerer bewährt sich als Kümmerer

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Seit dem diese Seite vor genau einer Woche die Überlastungsanzeige aus dem Jugendamt öffentlich bekannt gemacht hat (“Notruf aus dem Jugendamt: Kindeswohl gefährdet”), haben sich die Ereignisse überschlagen. Als Krisenmanager bewährt hat sich in dieser Zeit Bürgermeister Wolfgang Heinrich. Vor allem sein konsequent an der Sache orientiertes Verhalten hat den einen und die andere aus den Reihen der Kommunalpolitiker postitiv überrascht. Nachdem die Oberbürgermeisterin den Sachverhalt zunächst als Verschlußsache behandelte und erst nach ihrer Abreise in den Urlaub über ihr Sekretariat weitergab, sorgte Heinrich kurzfristig für Transparenz.

Und versandte das brisante Dokument an alle Stadtrats- und Jugendhilfeausschußmitglieder. Es dauerte dann zwar ein paar Tage, bis diese mehrheitlich die Schockstarre überwanden. Aber dann erfolgte eine der Schwere des Problems angemessene Reaktion: die Forderung nach einer Sondersitzung des Hauptausschusses. Auch hier zauderte der Bürgermeister nicht. Sondern teilte den Sachverhalt in einen öffentlichen (Organisationsfragen) und nichtöffentlichen (Personalangelegenheiten) Teil auf. Und lud für morgen Nachmittag (3.8.20, 17.30 Uhr Sitzungssaal Brückes 2-8, öffentliche Sitzung) zu einer Sondersitzung ein.

Unerwartet konstruktiv

Um dann gleich darauf lösungsorientiert den Kern der Sache anzugehen. Durch eine interne Aussprache mit den anzeigenden Mitarbeiterinnen. Dieses Gespräch soll, das hören wir aus dem Jugendamt, unerwartet konstruktiv gewesen sein. Wolfgang Heinrich habe sich ohne jede Vorhaltung die konkrete Situation im Sozialen Dienst ausführlich schildern lassen und in kleiner Weise relativierende oder verharmlosende Kommentare abgegeben. Vielmehr habe der Bürgermeister als Fazit der Aussprache seine Unterstützung für eine Stärkung dieses Arbeitsbereiches angekündigt.

Heinrich erreicht Gutachten-Vorlage

Als dann diese Seite die Nachricht erstveröffentlichte, dass das vom Landesjugendministerium beauftragte Gegengutachten zu dem des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages vorliegt, setzte sich Heinrich unverzüglich mit Mainz in Verbindung. Und erwirkte die Zusage, dass das Gutachten morgen veröffentlicht wird, um so dem Hauptausschuß der Stadt die Möglichkeit zu geben, dies in seine Beratungen einfliessen zu lassen.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

31.07.20 – “Jugendamt: warum hat Dr. Kaster-Meurer eine Woche lang nicht informiert?”
30.07.20 – “Jugendamt: neues Abgabe-Gutachten liegt vor”
29.07.20 – “Kommunalpolitik reagiert auf Jugendamt-Krise: Hauptausschuß tagt am 3.8.”
27.07.20 – “Verärgerung über den “Drohbrief” aus dem Jugendamt”
26.07.20 – “Notruf aus dem Jugendamt: Kindeswohl gefährdet”
10.06.20 – “Kindeswohlgefährdung: 4 Kinder auf eigenen Wunsch in Obhut genommen”
10.06.20 – “Jugendhilfeausschuß beschließt Ausschreibung der Amtsleitung Jugendamt”

WIKIPEDIA definiert (schon seit Jahren und ohne jede Kenntnis der örtlichen Verhältnisse in Bad Kreuznach) “Kümmerer” wie folgt:

Kümmerer ist ein umgangssprachlicher Begriff, der sich seit den 1990er Jahren besonders in Unternehmen, Behörden, Vereinen, Institutionen und ähnlichen Einrichtungen etabliert hat. Er bezeichnet eine Person, die sich dazu bereiterklärt oder verpflichtet wurde, sich um etwas zu kümmern, das nicht in den vorbestimmten Aufgabenbereich eines Mitarbeiters bzw. Kollegen fällt bzw. das von dem zuständigen Mitarbeiter etwa aufgrund von Abwesenheit o. ä. nicht erledigt werden kann. Es spielt dabei weder eine Rolle, welche Position der Kümmerer innerhalb des Unternehmens hat (er hat als solcher die verabredete Vollmacht über die zu erledigende Aufgabe), noch, was für eine Aufgabe er konkret zu erledigen hat – das kann von „Bier holen“ bis hin zu wichtigen Aufgaben innerhalb des Unternehmens alles umfassen.