Jugendamt: neues Abgabe-Gutachten liegt vor

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Bereits im Sommer 2019 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Initiative des Landtagsabgeordneten Dr. Helmut Martin ein Gutachten erstellt. Die Juristen des Gesetzgebungsorganes kommen darin zu dem Ergebnis, dass der am 29.11.2018 auf Antrag der FWG gefaßte Beschluß zur Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Kreis durchaus erst zu nehmen ist. Und das Land verpflichtet, entsprechend zu handeln. Im zuständigen Jugendministerium sah frau das ganz anders. Anne Spiegel ließ erst einmal nichts tun. Als sich dann, anders als wohl parteipolitisch erhofft, der Abgabebeschluß doch nicht kippen ließ (am 27. Februar 2020 scheiterte ein entsprechender Vorstoß im Stadtrat.

Und dann kam Corona), kündigte die Ministerin im Frühjahr 2020 ein Gegengutachten an. Wie diese Seite gestern als Antwort auf eine Anfrage in Mainz erfuhr, liegt dieses Gutachten zwischenzeitlich vor: “die Auswertung des Gutachtens wird derzeit durchgeführt”. Dadurch erfährt die für den Montag kommender Woche (3. August, 17.30 Uhr, Sitzungssaal Brückes 2-8) angesetzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses eine unerwartete Aufwertung. Denn auch wenn manche in Mainz das nicht glauben mag: an der Nahe hat man nach dem aufrechten Gang auch das Lesen schon gelernt. Und die Stadtverwaltung dürfte nach dem Bekanntwerden dieser Nachricht eine Kopie des neuen Gutachtens anfordern.

Rot-grün-gelb als Transparenzverweigerer?

Es käme einer politisch schwerwiegenden Brüskierung der kommunalen Selbstverwaltung in Bad Kreuznach gleich, würde das Jugendministerium dem Hauptausschuß der Stadt das Gutachten verweigern. Ein solcher Vorgang würde auch im Hinblick auf die Landtagswahl im März 2021 unabsehbare Konsequenzen nach sich ziehen: rot-grün-gelb als Transparenzverweigerer. Die in den kommenden Tagen erst noch aufzuklärenden Umstände um die Überlastungsanzeige gewinnen durch die von dieser Seite ermittelte Information einen weiteren höchst interessanten Aspekt: wenn nämlich das neue Gutachten dem Ministerium länger vorliegt, als die Unterschriften der Jugendamts-Mitarbeitenden unter die Überlastungsanzeige gesetzt sind.

Kommentar: sie kanns nicht

Immer deutlicher wird, dass die Taktik der Oberbürgermeisterin, nach Erhalt der Überlastungsanzeige als Jugenddezernentin und Leiterin des Jugendamtes erst mal in Urlaub zu fahren und den Dingen vor Ort ihren Lauf zu lassen, suboptimal war. Dr. Kaster-Meurer muß jetzt aus der Ferne zusehen, wie andere das von ihr hinterlassene Problem lösen. Und wird nach ihrer Rückkehr erklären müssen, warum sie das nicht selbst geleistet hat. Mit dem Slogan “Heike kann’s” zog sie seinerzeit in den Wahlkampf. Auch breiten Kreisen der Öffentlichkeit wird immer stärker klar: das war reine Selbstüberschätzung. Sie kanns nämlich leider nicht.

Screenshot aus dem Original-Werbevideo der Dr. Heike Kaster-Meurer 2014.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

29.07.20 – “Kommunalpolitik reagiert auf Jugendamt-Krise: Hauptausschuß tagt am 3.8.”
27.07.20 – “Verärgerung über den “Drohbrief” aus dem Jugendamt”
26.07.20 – “Notruf aus dem Jugendamt: Kindeswohl gefährdet”
10.06.20 – “Kindeswohlgefährdung: 4 Kinder auf eigenen Wunsch in Obhut genommen”
10.06.20 – “Jugendhilfeausschuß beschließt Ausschreibung der Amtsleitung Jugendamt”