Schwimmbad Bosenheim: Herbert Emrich droht der Stadt rechtliche Schritte an

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Am vergangenen Mittwoch fand im Bonnheimer Hof das “Treffen der Willigen” statt. Rund zwei Dutzend Kommunalpolitiker*Innen aus Bad Kreuznach, Bosenheim, Hackenheim, Ippesheim, Pfaffen-Schwabenheim und Planig trafen sich, um Möglichkeiten für den Erhalt des Freibades Bosenheim zu diskutieren (gesonderter Bericht dazu folgt). Doch auf eine politische Lösung allein wollen sich die Freibad-Freunde nicht verlassen. Das wurde vorgestern durch ein hinter den Kulissen kursierendes Schriftstück deutlich. Demnach hat der Schwimmbadförderverein Bosenheim 1995 e.V. den erfahrenen Planiger Verwaltungsrechtsanwalt Herbert Emrich mit der Vertretung in der Sache beauftragt.

Am Mittwochabend erfreute der Schwimmbadförderverein das “Treffen der Willigen” mit einer gelungen Präsentation und vielen Bildern aus der Geschichte des Bades. Aber die Verantwortlichen verlassen sich nicht allein auf die damit verbundenen Emotionen, sondern gehen auch juristisch gegen die Schließungspläne knallhart vor.

Und Emrich, der allgemein neben seiner Sachkompetenz vor allem für seine ausgleichende Art geschätzt wird, hält sich angesichts der coronabegründeten Nichtöffnung des Bades nicht lange mit Höflichkeiten auf. Sondern schlägt mit an die Stadt gerichtetem Schreiben vom 10. Juli 2020 mindestens Wingertsstecken-mächtige Pfähle in den Bosenheimer Gemarkungsboden: “Sollte in die Rechtsphäre des Bosenheimer Schwimmbades in irgendeiner Weise eingegriffen werden, sei es durch eine endgültige, dauerhafte Schließung, sei es durch den Verkauf des Grundstückes, werden diesseits die notwendigen und geeigneten rechtlichen Schritte eingeleitet, um das zu verhindern”.

Rechtsgebiet “Flurbereinigungsverfahren”

Worauf diese abzielen deutet Rechtsanwalt Emrich in seinem Schreiben nur kurz an. Er bezieht sich bei der Rechtsposition der Freibad-Freunde auf den Eingemeindungsvertrag aus dem Jahr 1969. Und auf “das Sonderregime des Flurbereinigungsverfahrens aus den Jahren 1936 bis 1939”. Insbesondere mit dem Flurbereinigungsverfahren spricht Emrich ein Rechtsgebiet an, dass bei Insidern in der Verwaltung alle Warnlampen anspringen lassen müßte. Denn die Aufarbeitung eines mehr als achzig Jahre zurückliegenden Verfahrens dürfte den Betroffenen und ihren Nachfahren schon hinsichtlich der Aktenlage leichter fallen, als der Stadtverwaltung.