Markus Schlosser freut sich: 30 km/h und drei befristete Spielstrassen für Kinder

Die Sommerferien gestalten sich dieses Jahr für viele Eltern, Kinder und Jugendliche schwieriger als sonst: geplante Urlaubsreisen fallen aus, die Bäder in der Stadt sind geschlossen, Ferienbetreuungen bieten weniger Plätze an. Gleichzeitig haben zahlreiche Familien keinen eigenen Garten, auf den Spielplätzen ist mit den gebotenen Abstandregeln mitunter nicht genug Platz für alle. Daher richtet die Stadtverwaltung nach entsprechendem Stadtratsbeschuss vom 25. Juni während der Sommerferien in mehreren Stadtteilen Spielstraßen ein.

Eigens gestaltete Schilder an den Ortseingängen werden die Autofahrer außerdem in Kürze freundlich auffordern, im Stadtgebiet für die Kinder Tempo 30 zu fahren. Im Laufe der ersten beiden Ferienwochen bis zum Ende der Sommerferien (14. August) werden folgende Straßen oder Straßenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt und als Spielstraßen beschildert:

* die Mathildenstraße im Pariser Viertel. Der mittlere Bereich wird vollgesperrt und durch fest installierte, rot-weiße Pfosten gesichert; für Bewohner bis zur Sperrung frei.

* die Jungstraße zwischen Bahnstraße und Baumgartenstraße; Abschnitt wird voll gesperrt und durch Pfosten gesichert.

* die Rheinstraße zwischen Waldemarstraße und Mittlerer Flurweg. Der Abschnitt wird zusätzlich durch mobile Poller an den Eingängen gesichert. Die Einfahrt für die Bewohner bleibt möglich, jedoch besteht Halteverbot auf beiden Straßenseiten. In den Spielstraßen können sich Kinder und Jugendliche gefahrlos aufhalten, Softball spielen, mit Kreide malen, Skateboard fahren oder Fahrrad fahren lernen.

Auch die Richard-Wagner-Straße in Höhe der Dr. Martin-Luther-King Grundschule bietet sich zum Spielen und Aufenthalt für Kinder und Jugendliche gut an, da der Straßenabschnitt bereits dauerhaft durch Poller beruhigt und weitgehend autofrei ist. Es gilt dort Schrittgeschwindigkeit (Verkehrsberuhigter Bereich, unter 10 Kilometer pro Stunde).

„Das Ordnungsamt hat zügig den Beschluss zur Einrichtung von Spielstraßen umgesetzt“, freut sich Ordnungsdezernent Markus Schlosser (CDU). Anmerkung der Redaktion: möglich gemacht hat den Ratsbeschluß, der mit 21 zu 20 Stimmen getroffen wurde, Dr. Silke Dierks (CDU). Diese hatte sich bei der Abstimmung aufgrund ihrer hohen Reaktionsfähigkeit beim Aufruf der Enthaltungen praktisch ohne wahrnehmbare Verzögerung gemeldet, als allerdings die Hände der Neinstimmen noch oben waren.

Weil diese Stimmabgabe für die Normalabstimmer erkennbar unklar war, fragte die Oberbürgermeisterin, die die Auszählung und damit das Zwischenergebnis von 21 Ja- und 20 Neinstimmen hörbar vorgenommen hatte, Dr. Silke Dierks, wie sie abgestimmt habe. Diese hätte jetzt in Kenntnis der Folgen (bei 21 Neinstimmen wäre der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gewertet worden) “nein” sagen können und ihre Enthaltung ohne Gesichtsverlust zu einer verspäteten, aber immer noch rechtzeitigen Neinstimme umdeuten können. Dr. Dierks blieb aber bei “Enthaltung” – und machte so den Weg für das Spielstrassen-Experiment frei.

Definition Spielstraße: Eine Spielstraße ist durch das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gekennzeichnet. Sie ist für Fahrzeuge gesperrt, ein Durchgangsverkehr ist also nicht erlaubt. Ein Zusatzzeichen, auf dem ein Kind und ein Ball abgebildet sind, zeichnet eine Spielstraße aus. Kommunalverwaltungen können „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen, das heißt eine entsprechende Straße wird für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Text und Grafik: Stadtverwaltung Bad Kreuznach