Keine Corona-Fristverlängerung für die Kfz-Hauptuntersuchung („TÜV“)

Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Kfz-Hauptuntersuchung („TÜV“) trotz Corona entsprechend den rechtlichen Vorgaben fristgerecht vorgenommen werden muß. Das Land Rheinland-Pfalz ist der Empfehlung des Bundes vom März nicht gefolgt, die Ahndung von Überziehungen zwischen zwei und vier Monaten auszusetzen. Die Technischen Prüfstellen als auch die Werkstätten konnten die Fahrzeugbegutachtungen in den vergangenen Monaten zeitnah durchführen. Kapazitätsengpässe gab es keine. Daher gilt: wird die Frist überschritten, kann das Ordnungsamt regulär verwarnen beziehungsweise ein Bußgeld verhängen.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach