Stadtrat soll heute Wegfall des Schulkindergartens ablehnen

Die Ansage vom Land ist unmißverständlich: die Grundschulen sind dank der Landesregierung personell so gut ausgestattet, dass dort auch Kinder, die bei der Einschulung noch nicht schulreif sind, als Erstklässler gut gefördert werden können. Die im städtischen Schulträgerausschuss vertretenen Schulleiterinnen sehen das allerdings ganz anders. Für sie – und alle anderen im Ausschuß – ist das zusätzliche Jahr im Schulkindergarten (früher Vorschule genannt) für einige Jung-Pennäler wertvoll und wichtig. Daher erhob sich gestern Abend in der Sitzung des Schulträgerausschusses wortreich und vielstimmig Widerspruch zum Verwaltungsvorschlag einem entsprechendne Vorstoß der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Benehmen (eine Art Zustimmung) zu erteilen.

Norbert Bernd

Norbert Bernd vom Schulamt erinnerte an die ganz ähnlich verlaufene Diskussion im Jahre 2014 und daran, wie das Gremium sich seinerzeit verhalten hatte. Vor sechs Jahren wurde das Benehmen ausdrücklich verweigert. Weil das juristisch für die Vorgehensweise der ADD keine Auswirkung hat, kann damit der Wegfall des Schulkindergartens nicht verhindert werden. Aber das politisch-pädagogische Signal steht im Raum. Weniger als ein Jahr vor der Landtagswahl nicht ohne Bedeutung. Der Schulträgerausschuß des Jahres 2020 ging dann gestern Abend aber über die Handlungsweise seines Vorgängers noch hinaus.

Der Schulträgerausschuß tagte gestern Abend im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Unter wesentlich besserern akustischen Bedingungen als in der Maluki-Turnhalle.

Per einstimmigen Beschluß wurde der Stadtrat gebeten eine Resolution zu verabschieden, in der das Land aufgefordert wird, bei der Berechnung des Bedarfes für Schulkindergärten nicht auf die Zahlen in einem einzelnen Schulbezirk, sondern in der Gesamtstadt abzustellen. Denn durch Gesetzesänderungen hatte die Landesregierung in den vergangenen Jahren verboten, dass Kinder aus unterschiedlichen Schulbezirken in einer Kommune den Bedarf für eine Fördereinrichtung begründen können. Sondern hatte mindestens je 10 Kinder im Zuständigkeitsbereich einer einzelnen Grundschule gefordert. In Bad Kreuznach führt diese Regel schlimmstensfalls dazu, dass zwar für jeweils neun Kinder an den sechs bestehenden Grundschulen ein Schulkindergarten gut wäre, also 54 Bedarfe bestehen, aber kein einziger Platz angeboten wird.