Stadt verbietet PE, PP, PVC, PS, PU und PET

Im dritten Anlauf ist es gestern am frühen Abend gelungen: der Sportausschuß hat – einstimmig – eine Neufassung der Stadion- und Sportplatzordnung der Stadt Bad Kreuznach beschlossen. Auch das Rauchverbot auf den Sportplätzen und am Spielfeldrand, eine der Mindestforderungen von Sportdezernent Markus Schlosser, wurde gestern ohne große Diskussion durchgewunken. Helmut Kreis (CDU), der in der letzten Sitzung gegen ein weitgehendes Rauchverbot argumentiert hatte, stellte erneut klar persönlich Nichtraucher zu sein. Und sprach gestern ein ganz anderes Thema an: wie Hunde in den Stadien zu führen sind. Die entsprechende Passage in der Ordnung wurde ebenso neu formuliert, wie die zum Alkoholkonsum.

Der Sportausschuß tagte gestern im wahrsten Sinne des Wortes öffentlich im Stadion Salinental. Für die Ausschußmitglieder war das eine Umstellung. Für die Sportler im Stadion ein Hingucker. Ein gelungenes Experiment, das Bürgernähe konkret praktizierte.

Dieser ist jetzt nur noch in den Umkleiden, in den Duschen und auf den Spielflächen verboten. Trotz des Hinweises von Markus Schlosser, der fragte: “wollen wir das auf dem Damm Bier getrunken wird?” Gesagt hat es keine(r). Aber einige dachten wohl: “Ja”. Und so entschied sich das Gremium für die Negativliste an Stelle der vom Sportdezernenten als Alternative vorgestellten Positiv-Beschreibung “am Kiosk”. Hermann Holste (Grüne) wollte wissen, “was passiert, wenn gegen die Regeln verstossen wird?” Markus Schlosser verwies in diesem Zusammenhang auf das Hausrecht des Stadionmeisters und die Mitwirkungspflicht der Vereine zur Durchsetzung der Ordnung. In der ist jetzt auch der Einsatz einer Reihe von Chemieprodukten verboten. Nicht etwa bei der Grünpflege. Sondern bei der Abgabe von Speisen und Getränken.

Sportdezernent Markus Schlosser

Wie in der vorhergehenden Sportausschußsitzung u.a. von Dr. Claudia Eider (SPD) und Heike Fessner (Grüne) gefordert, dürfen Besucher städtischer Sportstätten künftig nur noch wiederverwendbares Geschirr, Besteck, Trinkgefäß und –halme und Mitnahmebehältnisse (Verpackung und Tragetüten) oder kompostierbare Materialien wie Papier, Pappe, Textilien oder Holz verwende. Einweggeschirr, -besteck und –trinkgefäße und – trinkhalme sowie Einwegmitnahmebehältnisse aus Kunstoffen wie Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinychlorid (PVC), Polystyrol (PS), Polyurethan (PU), Polyetylenterephthalat (PET) und Aluminium sowie Verbundmaterialen aus Kunstoffen und Aluminium sind verboten.

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08.06.20 – “Rauchverbot innerhalb der Sportgebäude und in unmittelbarer Nähe der Sportanlagen?”