Ist die Liedtext-Verteilerin auch die Veranstalterin?

Seit Wochen demonstrieren samstags teilweise über 100 Menschen auf und rund um den Kornmarkt. Zum Leidwesen der Ordnungsbehörden ohne jede Anmeldung. Und ohne Leiter*In. Dabei, das stellte das zuständige Stadtordnungsamt bereits klar, muss jede öffentliche Versammlung einen Leiter haben. Der ist dann auch der Veranstalter. Und damit für einiges verantwortlich und zuständig. Wohl genau aus diesem Grund hat sich bisher keine Person bereit erklärt diese verantwortungsvolle und risikobehaftete Aufgabe zu übernehmen. Hatte der städtische Vollzug beim ersten Samstag-Kornmarkt-Treff noch per Megaphon nach einem Veranstalter gesucht, hat man sich gestern aufs Beobachten beschränkt.

Dabei fiel den Ordnungskräften eine Frau auf, die Zettel verteilte. Darauf war der Text des Liedes “Die Gedanken sind frei” abgedruckt. Polizei und städtischer Vollzug suchten diese Frau auf und stellten die Personalien sicher. Diese Vorgehensweise löste in der Runde der Demonstrierenden teils Belustigung teils Verärgerung hervor. Und jetzt steht eine Rechtsfrage zur Klärung an, auf die sich die Richter am Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten freuen: wird frau allein durch das Verteilen eines Liedtextes zur Veranstalterin?

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