ADD: Stadtrat muß entscheiden, ob Dr. Kaster-Meurer der Stadt geschadet hat

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Eigentlich sollen wir den folgenden Text gar nicht veröffentlichen. Am besten nicht einmal schreiben. Noch besser vom Sachverhalt keinerlei Kenntnis haben. Die Oberbürgermeisterin will das nicht. Denn es geht darum, ob sie und die Landesregierung Fehler gemacht haben bei der Behandlung des Themas “Abgabe Jugendamt an den Kreis”. Diese Frage beschäftigt zwar dutzende Mitarbeitende, hunderte Betroffene und tausende interessierter Einwohner*Innen. Und vieles wurde bereits öffentlich beraten und entschieden. Aber laut der von Dr. Kaster-Meurer vorgelegten Tagesordnung für die heutige Stadtratssitzung soll die Schuldfrage unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten werden.

Daher trägt die Vorlage mit der Drucksachen-Nummer 20/205 die Klassifizierung “nichtöffentlich”. Dr. Kaster-Meurer hat auch sonst alles getan, um den Vorgang geheim zu halten. Denn das nunmehr den Stadtratsmitglieden zur Kenntnis gebrachte Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) liegt ihr schon rund zwei Monate vor. Zum Glück für sie war Corona-Sitzungspause. Daher konnte sie auf die Weitergabe verzichten. Aber heute tagt halt der Rat der Stadt. Da hätte es wieder einen auf die Mütze gegeben, hätte sie das Dokument aus Trier unterdrückt. Also schnell kurz vorher rausgeschickt in der Hoffnung, das sich keiner mehr ernsthaft damit beschäftigt. Denn nicht nur der Inhalt der Depesche ist delikat.

Heike und Günni dürfen nicht mitstimmen

Auch die sich aus ihr ergebenden Konsequenzen treffen die Oberbürgermeisterin hart. Laut ADD hat nämlich der Rat der Stadt zu entscheiden, ob HKM, wie Freunde sie gern nennen, der Stadt geschadet hat. Da diese Entscheidung ihr persönlich einen “unmittelbaren Vorteil oder Nachteil” bringen kann, sind Dr. Kaster-Meurer und ihr Ehemann Günter gemäß § 22 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen. Das bedeutet nicht nur, dass beide nicht zur Sache reden und nicht mit abstimmen dürfen. Sondern auch, dass die Oberbürgermeisterin die Sitzung zu diesem Punkt nicht leiten darf. Sollte tatsächlich nichtöffentlich verhandelt werden, müssen Meurer-Kaster-Meurer raus. Und zwar richtig raus.

Raus oder auf die Tribüne

Also nicht nur aus dem Sitzungssaal. Sondern aus dem Gebäude. Denn genau so wurde ein Pressevertreter von Hauptamtsmitarbeitern der Stadtverwaltung in Anwesenheit von Günter Meurer mißhandelt mit der Begründung, durch den nicht gegebenen Schallschutz im Haus könne trotz geschlossener Türen mitgehört werden. Wenn Meurer-Kaster-Meurer in diesem Zusammenhang nicht gleich auch noch gegen das Grundgesetz verstossen wollen, das verbietet wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln, bleibt ihnen nur der Gang an die frische Luft. Der bliebe ihnen erspart, wenn die Angelegenheit öffentlich verhandelt würde. Dann dürften sich Günter Meurer und seine Heike ins Publikum auf die Tribüne setzen.

Monatelange Untätigkeit

In der Sache geht es natürlich auch um Politik. Die Jugendamts-Abgabewilligen Fraktionen würden der roten Heike gern ein paar schwarze Flecken auf die Bluse machen. Allzusehr anstrengen müssen sie sich dafür allerdings nicht. Denn eine Reihe von Fakten sind unstrittig. So hat der Rat der Stadt am 29.11.2018 beschlossen, dass das Jugendamt an den Kreis abgegeben werden soll. Ähnlich unstrittig: die Oberbürgermeisterin nahm diesen Beschluß ebensowenig ernst, wie die Landesregierung. Beide bezogen sich auf eine in früheren Zeiten nie hinterfragte oder gar gerichtlich überprüfte Rechtsposition und taten monatelang nichts.

Dr. Helmut Martin brachte frischen Wind

Erst Dr. Helmut Martin brachte frischen Wind in das Thema. Der CDU-Landtagsabgeordnete veranlaßte eine Prüfung der Sach- und Rechtslage durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages. Dessen Expertise ist eindeutig: was der Stadtrat beschließt muß gemacht werden. Diese Aussage vom Sommer 2019 traf sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Landesregierung wie ein Blitzschlag. Denn zu diesem Zeitpunkt hatte man bereits rund sechs Monate nichts beschlußförderndes getan. Da im Laufe eines Jahres Millionendefizite beim Träger des Jugendamtes auflaufen, ist der Stadt also allein für diese sechs Monate ein siebenstelliger Schaden entstanden.

Zitat aus dem Schreiben der ADD:

“Es ist ureigenes Recht bzw. gehört es zur Aufgabe des Stadtrates als städti­schem Organ der Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit darüber zu befinden, ob durch das Handeln der Oberbürgermeisterin evtl. Schadenersatzansprüche entstanden sind. Sofern dies vom Stadtrat bejaht würde, obliegt ihm auch die Ermittlung der Scha­denshöhe. Zunächst ist daher von der Stadt eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Schadenersatzanspruch dem Grunde nach entstanden ist und weiterhin in welche Höhe er besteht. Als nächster Schritt hat der Stadtrat zu prüfen, ob er den Anspruch gegen die Oberbürgermeisterin geltend machen will.

Derzeit keine Zuständigkeit der ADD

Hierzu verweise ich auf die Regelung von § 78 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung. Entschließt sich der Stadtrat die streitige Forderung geltend zu machen, handelt es sich vorliegend um eine organschaftliche Streitigkeit die der Stadtrat im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens klären kann. Hierzu bedarf es eines Beauftragten der Aufsichtsbehörde; die Aufsichtsbehörde hat bei der Geltendmachung von Forderungen dann die Stellung eines gesetzlichen Ver­treters der Stadt. Insoweit ist bislang eine Zuständigkeit der Kommunalaufsicht nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen Christof Pause”