RAD AG: neue Schutzbestimmungen für Radfahrende auch überwachen

Gastbeitrag von
Hermann Holste
und Andreas Geers

“Ein guter Tag für Radfahrer/innen, auch in Bad Kreuznach? Die seit dem 28.04.2020 geltende STVO-Novelle beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen um die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen. Zitat Bundesverkehrsministerium: „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende.“ Viele Verstöße, z. B. das Halten auf Rad- und Gehwegen, können durch die Kommunen nun mit erhöhten Bußgeldern bestraft werden. Ein Autofahrer, der auf Radwegen parkt oder auf den Schutzstreifen (gestrichelte weiße Linie), die auf Fahrbahnen aufgebracht sind, anhält, zahlt ab sofort mindestens 55 Euro (bisher waren es 15 oder 20 Euro).

Bei Behinderung des Radverkehrs sind 70 Euro und bei Gefährdung sogar 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Gleiches gilt für das Halten in zweiter Reihe, was auch besonders Radfahrer gefährdet: 55 Euro für die normale Rücksichtslosigkeit, bei Behinderung 70 Euro und ein Punkt.Darüber hinaus wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektro-Kleinstfahrzeug Führende durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben. Beim Rechtsabbiegen muss ein Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts mit Schrittgeschwindigkeit fahren (Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern).

Die Vorsitzenden der Bad Kreuznacher RAD-AG Andreas Geers und Hermann Holste können den neuen Regelungen Positives abgewinnen. Allerdings hätte das Leitziel des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) „Vision Zero im Radverkehr“ noch deutlicher berücksichtigt werden können. Trotzdem ist es ein guter Tag für alle Radfahrer, weil die Straßenverkehrsordnung durch die Änderungen die Sicherheit für Radfahrer erhöht. In unserer Stadt müssen allerdings noch weitere Schritte folgen, so die beiden Vorsitzenden. Sie appellieren deshalb an den zuständigen Beigeordneten Markus Schlosser, die Einhaltungen der neuen Bestimmungen auch zu überwachen.

Bei ihren Fahrten mit dem Rad durch die Stadt stellen sie täglich eine Vielzahl von Verstößen fest. Parken auf den Geh- und Radwegen, ja sogar in der Fußgängerzone, außerhalb der erlaubten Zeiten, seien an der Tagesordnung. Beim Überholen von Radfahrern wird viel zu wenig Rücksicht genommen und dass auch in den 30 km/h Zonen. Die Gesetzesänderung geht völlig ins Leere, wenn derartige Verstöße durch das Ordnungsamt auch weiterhin akzeptiert werden”.

Andreas Geers und Hermann Holste sind das Vorsitzenden-Duo der RAD AG der Stadt Bad Kreuznach