Die Untätigkeit des Ordnungsamtes kann sehr wohl ein Fall für den Staatsanwalt werden

Das Haupttätigkeitsfeld der Ordnungsamtsleiterin und Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann ist das Verwaltungsrecht. Nicht das Strafgesetzbuch. Dessen Kommentierung sollte sie vielleicht jetzt doch mal nachlesen. Denn so ganz abwegig war unser gestern gegebener Hinweis auf strafrechtliche Zusammenhänge mit der Untätigkeit des Ordnungsamtes gar nicht. Obwohl unser Kommentar am Sonntag veröffentlicht wurde, meldeten sich mittags gleich zwei Personen, die aufgrund ihrer abgeschlossenen Studien über einen gewissen juristischen Sachverstand verfügen sollten.

Beide stellen übereinstimmend fest: im von uns beschriebenen Fall kann eine “Sorgfaltspflichtverletzung” vorliegen, wenn das Ordnungsamt Fehlverhaltensschwerpunkte und sich daraus ergebende Risiken kennt – aber nicht im notwendigen Umfange tätig wird. Der Einstiegstatbestand wäre dann im Unfallfall die “fahrlässige Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft” (§§ 223 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB). Aufgrund der Berichterstattung dieser Seite, insbesondere des Bildmaterials, müßten die Verantwortlichen mindestens für möglich halten, dass Fußgänger- und Radfahrer*Innen aufgrund zugeparkter Rad- und Gehwege zum Ausweichen auf die Strasse gezwungen sind.

“Wer das billigend in Kauf nimmt und nichts tut, um die Gefahr abzuwenden, kann sich im Einzelfall strafbar machen”, so eine ganz klare Aussage, “weil sein Unterlassen dem aktiven Tun gleichzustellen ist”, da dem Ordnungsamt bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs die Rolle einer Art “Beschützergaranten” zufalle. Es kann für die Verantwortlichen aber noch viel dicker kommen. Dazu später mehr, wenn wir all das schriftlich vorliegen haben. Beide Juristen haben uns ganz unabhängig voneinander erklärt, warum die Berichterstattung dieser Seite über die Mißstände in den von uns beschriebenen “Sonderparkzonen” von der Stadtverwaltung mit angeblichen Tätigkeitsnachweisen beantwortet wird: “würde die Verwaltung eine aktive Kontrolltätigkeit nicht mindestens behaupten, hätte das im Schadenfall direkt Konsequenzen”.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

03.05.20 – “Meinung: wie lange noch darf Heiderose Häußermann Rechtsbrüche tatenlos hinnehmen?”
02.05.20 – “Das ist das Ergebnis, wenn die Kontrollkräfte ruhender Verkehr “erfolgreich arbeiten”
01.05.20 – “Die Stadtkasse könnte voll sein: flächendeckend Falschparker”
01.05.20 – “Leserbrief des Markus Schlosser: Steigerung bei Verwarnungen und Bußgeldern”
30.04.20 – “Auch gestern wieder einige hundert Euro Einnahmeverzicht in den Sonderparkzonen”
29.04.20 – “Untätigkeit des Ordnungsamtes verhindert Mehreinnahmen für die Stadtkasse”
27.04.20 – “Die Leichtigkeit des Gehwegparkens in 5 Bildern”
26.04.20 – “Auch ausserhalb der Innenstadt wird rücksichtslos falsch geparkt”
25.04.20 – “Klarstellung: Heiderose Häußermann ist die Leiterin des Ordnungsamtes”
23.04.20 – “Untätigkeit des Ordnungsamtes ermöglicht Hochbetrieb in den Sonderparkzonen”
20.04.20 – “Temporäre Sperrungen der Rossstrasse am Dienstag und Mittwoch”
15.04.20 – “Aufgespiesst: vier Sonderparkzonen nach IOSTVO identifiziert”

Alle Bilder dieses Berichtes wurden am Sonntag den 3. Mai 2020 zwischen 16 Uhr und 21 Uhr aufgenommen. Natürlich wurden nur die echt krassen Fälle festgehalten. Wie dieser Schwachmat an der Kreuzung Richard-Wagner-Strasse und Weyroth. Wenn ein Kind direkt hinter dem Auto auf dem Zebrastreifen die Strassenseite wechselt, kann der Autofahrer von der Hohen Bell kommend erst etwas sehen, wenn es zu spät ist.
Um ein Eis zu schnappen, parken nach Auskunft der Anwohner auch in dieser Bushaltestelle und auf dem Gehweg regelmässig Autos. Nur weil ein öffentlicher Parkplatz und ein Parkhaus einen Eisbällchenwurf entfernt zur Verfügung stehen, wird man doch nicht gleich ungemütlich werden.
Da in Bad Kreuznach Halteverbotsschilder mangels Kontrollen schon lange mehr nur als nettes Accessoire am Strassenrand eingestuft werden, schreckt der örtliche Falschparker auch vor Taxihalteplätzen nicht zurück. Und – wie im Hintergrund links gut zu sehen – auch vor dem Zuparken von Fußgängerampeln nicht.
Die Gehwege längs der Heidenmauer führen zu einem der größten Schulzentren in der Region. Sonntags ist natürlich keine Schule. Aber kann der durchschnittliche Falschparker so gut unterscheiden zwischen Werk- und Sonntagen? Zumal die gestern leeren Plätze auf dem Parkplatz 20 Meter weiter an Schultagen anders als gestern nicht frei sind.