ver.di: Soforthilfe auch für Künstler*innen und Solo-Selbstständige statt Hartz IV

Der bayrische Ministerpräsident hat auch auf Druck der Opposition in seiner Regierungserklärung vom 20.04.2020 zur Corona Pandemie angekündigt den Künstler*innen in Bayern unter die Arme zu greifen. Die Gewerkschaft ver.di sieht in diesem Vorgehen einen adäquaten Weg, um der Gruppe der Solo-Selbstständigen, „… die durch jedes Raster fällt…“ (Söder, 20.4.20), eine Alternative zu Hartz IV aufzuzeigen. In einem Appell an den FDP Wirtschaftsminister Dr. Wissing, hatte ver.di bereits am 10. April auf dieses drängende Problem in Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Bislang gibt es aus dem Wirtschaftsministerium hierzu keine Antwort.

In Rheinland-Pfalz stehen die Soforthilfen dem Kreis der Solo-Selbstständigen im Haupterwerb, also freiberufliche Künstlerinnen/Künstler, Journalistinnen/Journalisten, Bildungsarbeiterinnen/-arbeiter und andere Freiberuflerinnen und Freiberufler nicht zur Verfügung, weil diese Mittel Umsatz- und Honorarausfälle nicht kompensieren sollen. Damit stehen viele Solo-Selbstständige vor dem finanziellen Ruin und können ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, weil ihre soloselbstständige Tätigkeit die einzige Einkommensquelle ist. Die Corona-Krise trifft diesen Personenkreis besonders hart, weil durch die Schließung von Kultur- und Bildungseinrichtungen oder Absage von Aufträgen jegliche Einnahmen wegbrechen.

In der Regel kann dieser Personenkreis nicht auf Rücklagen zurückgreifen. Wie aus den Richtlinien zur Soforthilfe hervorgeht werden lediglich Zuschüsse nachgewiesener »Liquiditätsengpässe« gezahlt, die durch die Corona-Krise entstanden sind, also Ausgleiche für »Forderungen« für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, wie z.B. Miete, Leasingraten usw. Explizit ausgeschlossen sind Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder Entschädigungen für Verdienstausfall – gerade aber dies ist nun notwendig. Denn eine freiberuflich tätige Künstlerin oder ein freier Journalist hat in aller Regel weder ein Ladengeschäft oder Büroräume angemietet, noch ein Firmenfahrzeug geleast. Diese Soforthilfen, die eigentlich für solche Situationen geschaffen worden seien, laufen damit ins Leere.

Michael Blug, ver.di Landesbezirksleiter Rheinland-Pfalz-Saarland, erklärt dazu: „Wir fordern von Wirtschaftsminister Wissing, dass er sich zu dem Thema erklärt und dass die Soforthilfe auf die Solo-Selbstständigen ausgedehnt wird, die im Haupterwerb ihr regelmäßiges Einkommen in der Corona-Krise nicht mehr erwirtschaften können. Hier muss die Soforthilfe auch dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein“.

Text: Michael Holdinghausen, ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie