So verhalten sich Reiserückkehrer coronagerecht

Wie verhält man sich als Reiserückkehrer? Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem anderen Staat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, haben derzeit besondere Verpflichtungen einzuhalten. Unter anderem sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise eine häusliche Quarantäne aufzuhalten. Zudem sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Hiervon umfasste Personen dürfen während der häuslichen Quarantäne keinen Besuch empfangen.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach