Wasserentnahme aus der Nahe ist zulässig

Seit dem die Sonne wieder länger scheint sind sie täglich an der Kirschsteinanlage zu sehen: Männer, die ihre mitgebrachten Kanister mit Nahewasser füllen. Und dann mit bis zu 12 gefüllten Behältern davon fahren. Noch führt die Nahe ausreichend Wasser. Aber wenn der Fluss im Sommer zum Rinnsal wird, ist das dann trotzdem erlaubt? Ein klares “Ja” sagt dazu die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, die die Redaktion dieser Seite als zuständige Wasserwirtschaftsbehörde dazu befragt hat. Einzige Bedingung: das Flußwasser muß mit Handgeräten entnommen werden. Pumpen und ähnliche technische Hilfen sind unzulässig. Die gut verständliche Stellungnahme der SGD Nord sieht wie folgt aus:

Diese Form der Wasserentnahme aus der Nahe durch Schöpfen mit Kanistern ist zulässig (die abgebildeten “Schöpfer” haben übrigens korrekt auf dem Parkplatz geparkt).

1. Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern stellt eine Benutzung des Gewässers dar (§ 9, Abs. 1 WHG).
2. Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Behörde (§ 8, Abs.1 WHG).
3. Keine Erlaubnis braucht man für das Entnehmen von Wasser mit Handgefäßen (§ 22, Abs. 1, Nr. 1 LWG). Dieses fällt unter den Gemeingebrauch.
4. Wurden die Behälter also ohne Gebrauch einer Pumpe gefüllt, so ist dieses statthaft.
5. Die Nahe führt in Bad Kreuznach bei sehr niedrigen Abflüssen etwa 2 m3/s, das entspricht 2000 l/s. Wird ein 10-Liter-Kanister in 30 Sekunden gefüllt, so sind dieses 0,3 l/s.
6. Dieses entspricht einem Anteil von 0,1 %o (Promille) des Abflusses. Ein Einschreiten der zuständigen Behörde wird nicht erforderlich.

Infos zur SGD Nord

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist eine Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Als moderne Bündelungsbehörde vereint sie Gewerbeaufsicht, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Raumordnung, Landesplanung, Naturschutz und Bauwesen sowie eine Servicestelle für Unternehmer und Existenzgründer unter einem Dach. Die SGD Nord steht für Kompetenz und sorgt für eine zügige, rechtssichere Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität von Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort und gesundem Lebensraum. Die SGD Nord hat ihren Sitz in Koblenz und ist in Montabaur, Idar-Oberstein und Trier vertreten. Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

Die Frage der Redaktion dieser Seite, ob auch das Befahren der Kirschsteinanlage zur Erleichterung des Kanister-Transportes zulässig ist, hat die Stadtverwaltung bis heute nicht beantwortet.