Dr. Kaster-Meurer schließt Hauptausschußsitzung am 20. April nicht aus

CDU und Linke haben sich in gesonderten Initiativen für die Wiederaufnahme der kommunalpolitischen Sitzungstätigkeit ausgesprochen (siehe unsere gesonderten Berichte). Die Linke hat für Montag den 20. April konkret eine Sitzung des Hauptausschusses gefordert. Die Oberbürgermeisterin hat dazu gestern in einem Schreiben an die Fraktionen Stellung bezogen. Zunächst erinnert Dr. Kaster-Meurer an die bis zum 19.4.20 bestehenden Kontaktbeschränkungen. Um dann auszuführen: “sollten diese Beschränkungen zum 20.04.2020 derart gelockert werden, dass die Durchführung einer Hauptausschusssitzung am 20.4.2020 möglich sein wird (eventuell unter Beachtung der dann geltenden Hygiene- und Distanzregelungen) werden wir dazu, wie von der Fraktion Die Linken vorgeschlagen und im Jahressitzungskalender vorgesehen, einladen, um gemeinsam festlegen zu können, wann und wie die nächsten Ausschuss- und Stadtratssitzungen stattfinden sollen”.

Weder Umlaufverfahren noch Videokonferenz

Derzeit seien im Krisenmodus nur “unaufschiebbare Maßnahmen möglich, denn es ist jede Sitzung zu unterlassen, sofern der Schutz der Anwesenden (Mandatsträger und Öffentlichkeit) nicht gewährleistet werden kann”. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung könne eine Entscheidung im Stadtrat nicht über Umlaufverfahren oder mittels Videokonferenz erfolgen. “Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Durchführung von digitalen Gremiensitzungen erfordert zumindest den digitalen Zugang aller Gremienmitglieder”. Dies sei aber zur Zeit nicht der Fall. Die Oberbürgermeisterin fährt fort:

Beschränkung der Öffentlichkeit

“Leider haben wir auch nicht die Möglichkeit, eine Stadtratssitzung durchzuführen, zu der beispielsweise für jede Fraktion nur eine oder zwei Personen erscheinen würden, da unsere Gemeindeordnung anders als in manchen anderen Bundesländern die Beschlussfähigkeit nicht fingiert, sondern vielmehr Wirksamkeitsvoraussetzung ohne Heilungsmöglichkeit ist”. Hinzukomme, dass mangels vergleichbarer Situationen in der Vergangenheit nicht eingeschätzt werden könne, welche Auswirkungen eine Beschränkung der Öffentlichkeit der Sitzung hätte. Eine solche würde “die aktuelle Lage erfordern”.