Lothar Bastian (Grüne): größere Räumlichkeit statt FDP-Interimsausschuß

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Corona schlägt seit Tagen manchem aufs Gemüt. Lothar Bastian mußte in der vergangenen Woche zusätzlich noch den Vorschlag der FDP-Fraktion verarbeiten, die an Stelle der rechtmäßigen, demokratisch legitimierten Gremien einen “Interimsausschuss” einsetzen wollte. Das erfahrene grüne Stadtratsmitglied mußte nach diesem Vorstoss erst mal tief durchatmen. Und wandte sich anschließend als Mitglied des Finanzausschusses “sehr konsterniert”, wie er selbst bekannte, an den dortigen Vorsitzenden Bürgermeister Wolfgang Heinrich. Der ist Jurist. Und daher hoffte Bastian auf besonderes Verständnis für seine Argumentation:

“In einer größeren Räumlichkeit”

Der FDP-Antrag “entbehrt jeder kommunalrechtlichen Grundlage, denn es ist weiterhin erlaubt, dass Gremien der kommunalen Selbstverwaltung in voller Besetzung tagen, wenn die sonstigen Vorschriften, insbesondere das Abstandsgebot zwischen Personen, eingehalten werden”, macht Lothar Bastian deutlich. Ausdrücklich werde, so der Grüne weiter, in der “Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März” in § 4, Abs. 2 darauf verwiesen, dass “Personenansammlungen im Rahmen der Selbstorganisation von Gebietsköperschaften von der Untersagungsvefügung ausgenommen sind”. Bastians an den Bürgermeister gerichtetes Fazit: “Ich bitte Sie daher, bei gegebenenfalls stattfindenden, diesbezüglichen Besprechungen im Stadtvorstand darauf hinzuweisen, dass bei Dringlichkeit und Erforderlichkeit eine Sitzung des Finanzausschusses, eventuell in einer größeren Räumlichkeit, stattfinden kann.

“Undemokratisch und dysfunktional”

Ein Ersatz des Finanzausschusses durch ein irgendwie geartetes “Interimsgremium” wäre meines Erachtens nach undemokratisch und dysfunktional”. Bürgermeister Heinrich denkt wohl ähnlich. Und war in der Lage die von Bastian zitierte Rechtslage im Stadtvorstand verständlich zu machen. Denn mit Schreiben vom gestrigen Montag erteilt Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer den FDP-Plänen eine Absage: “die von der FDP-Fraktion angesprochene Bildung eines Interimsausschusses bis 13 Personen würde eine Stadtratssitzung voraussetzen, denn nach § 44 Abs.1 GemO kann nur der Stadtrat einen Ausschuss bilden”, schrieb sie an die Fraktionen.