Gebühren können auf Antrag gestundet werden

An den Landkreis zu zahlende Gebühren (Abfallbeseitigung) können in der durch das Coronavirus bestehenden wirtschaftlichen Situation zu Problemen im Geldbeutel führen. Die Kreisverwaltung wird in begründeten Fällen bei der Prüfung von Stundungs- und Vollstreckungsschutzanträgen die aktuelle Situation angemessen berücksichtigen. Anträge hierzu müssen über die jeweiligen Fachabteilungen gestellt werden (bei der Müllgebühr ist dies der auf den Bescheiden angegebene Abfallwirtschaftsbetrieb AWB).

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach