Demonstrationen und Versammlungen untersagt

Der kommunale Vollzugsdienst der Stadtverwaltung unterstützt den Landkreis bei der Überwachung der Coronaschutz-Verbote. Nach der Allgemeinverfügung des Kreises zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen (Pressemitteilung des Kreises vom 17. März) sind Veranstaltungen ohne Ausnahmen untersagt. Darunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Die für heute geplante Demonstration von „Fridays for Future“ ist daher nicht möglich. Ebenso wenig die Mahnwache gegen Rassismus (Netzwerk am Turm) und die Mahnwache gegen Altersarmut (AfD). „In Zeiten wie diesen ist die Gesunderhaltung der Bevölkerung das wichtigste Gebot.

Auch das mit hohem Verfassungsrang ausgestattete Demonstrationsrecht muss daher etwas in den Hintergrund treten“, sagt Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Wichtig sei nun, dass die Bevölkerung auch die Gebote und Verbote einhält. Der kommunale Vollzugsdienst hat daher seine Arbeitszeiten ausgedehnt und einen Schichtbetrieb eingerichtet, um die Kreisverwaltung bei den notwendigen Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Denn für die Überwachung der verfügten Verbote, vor allem die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Sport- und Fitnessstudios sowie Cafés, sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Enge Verzahnung zwischen Stadt und Kreis

Der Kreis wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe von den Ordnungsämtern der Stadt und der Verbandsgemeinden unterstützt. „Es erfolgt eine enge Verzahnung mit der Ordnungsbehörde der Stadt, die Arbeit läuft vorbildlich und professionell“, erklärt der Ordnungsdezernent. Konkret bedeutet das Folgendes, so Schlosser: „Unser kommunaler Vollzugsdienstüberwacht, ob sich die Geschäfte an das Öffnungsverbot halten. Ebenso werden die Restaurants und Speisegaststätten geprüft, ob sie die Öffnungszeiten von 6 bis 18 Uhr einhalten.“ Verstöße werden an den Kreis gemeldet und von da aus geahndet. Erste Ergebnisse werden im Laufe des Tages erwartet.

Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach