DEHOGA fordert Nothilfeprogramm für die Gastronomie

Die gastgewerblichen Betriebe in Rheinland-Pfalz benötigen umgehende Hilfsmaßnahmen. Das hat der Landesverband des Deutschen Hotel und Gaststättenverband gestern in einem Pressegespräch deutlich gemacht. Um die nötigen Gelder auszahlen zu können, ist nach Auffassung des DEHOGA die Anordnung einer “sofortigen Betriebsunterbrechung aller gastgewerblichen Betriebe in Rheinland-Pfalz” erforderlich. Mit dem Erlass vom Wochenbeginn greife der Staat massiv in die Ausübung des unternehmerischen Handelns ein. Gaststätten dürfen nur noch in dem Zeitkorridor von 6 bis 18 Uhr öffnen, Hotels dürfen Gästen nur noch dann Unterkunft gewähren, wenn diese ,,beruflich zwingend notwendig” ist. Der rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann dazu:

Auch in Bad Kreuznach kämpft die Gastronomie unter Beachtung der Landes- und Bundesauflagen für die Aufrechterhaltung von Service und Angeboten.

“Damit ist eine unternehmerische Betätigung in den gastgewerblichen Betrieben faktisch nicht mehr möglich”. Daher bedürfe es schnell einer klaren, einheitlichen und flächendeckenden Regelung für das Land. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V. fordert die Landesregierung daher auf, in der gegenwärtigen Lage schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die gastgewerblichen Betriebe, ihre Mitarbeiter und Gäste durch Anordnung einer flächendeckenden vorübergehenden Betriebsunterbrechung für alle gastgewerblichen Betriebe zu schaffen. “Die dadurch bedingten wirtschaftlichen Einbußen der Betriebe sind von Bund und Land durch ein Nothilfeprogramm in Gänze zu kompensieren”, verlangt der DEHOGA. Präsident Haumann:

“Nur mit einem solchen konsequenten Erlass können wir auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Gastgeber und deren Familien schützen!” Von dieser vorübergehenden Betriebsunterbrechung könnten solche gastgewerblichen Betriebe im Einzelfall durch behördliche Entscheidung ausgenommen werden, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Versorgung zwingend erforderlich sind, so z.B. in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Pflegeheimen, Kantinen der Verwaltungen und der Polizei, ebenso gastronomische Betriebe, die ausschließlich ein To-Go-Speisen- bzw. Getränkeangebot zur Versorgung der darauf angewiesenen Bevölkerungsteile vorhalten. DEHOGA Präsident Haumann: “Corona muss besiegt werden, das hat für uns alle oberste Priorität. Aber wir erwarten klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen”.

Quelle: DEHOGA Rheinland-Pfalz e. V., Bad Kreuznach