Aufgedeckt: asoziale Grundstückseigentümer nutzen Untätigkeit des AWB aus

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die Müllentsorgung in Deutschland ist solidarisch organisiert. Weil alle Haushalte zahlen und u.a. nicht kilogenau abgerechnet wird, funktioniert es einigermaßen kostengünstig. Und trotzdem läuft es nicht so gerecht, wie es ohne Mehraufwand möglich wäre. Weil im sozialwissenschaftlichen Sinne asozial handelnde Grundstückseigentümer Hand in Hand mit der Untätigkeit des zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) des Landkreises unabgesprochen gemeinsame Sache machen. Das wird immer dann augenfällig, wenn einmal im Monat die schwarzen Tonnen in der Innenstadt geleert werden. An einer ganzen Reihe von Grundstücken gibt es fast immer “Beistellungen”. Das bedeutet: die Tonne ist voll.

Beispielbild von gestern aus der Mühlenstrasse. Seit acht Monaten dokumentieren wir hier die Beistellungen zu den schwarzen Tonnen. Bei einem gut geführten AWB wäre das gar nicht möglich: die Müllmänner würden die erste Beistellung melden, der Abfallberater würde einen Hausbesuch machen oder per Post das Ordern einer größeren Tonne veranlassen. Und das Problem wäre gelöst. Mit zusätzlichen Einnahmen für alle.

Und weiterer Müll wird in Kästen und Tüten verpackt daneben gestellt. Und ganz offensichtlich mitgenommen. Denn würden die Zusatzmengen stehen bleiben, wäre der Stauraum des entsprechenden Hauses schnell voll. Wie die Müllmänner des Kreises dazu motiviert werden, Beistellungen satzungswidrig mitzunehmen, muß hier heute nicht geklärt werden. Fakt ist: jede mitgenommene Beistellung ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Müllgebührenzahlen*Innen. Vor allem, weil der Gemeinschaft damit die Entsorgungskosten aufgebürdet werden, ohne die eigentlich fälligen Mehreinnahmen. Denn würden in all diesen Fällen größere Müllgefäße ausgegeben, wären bei gleich großer entsorgter Müllmenge die Gebühreneinnahmen höher.

Bürgermeister wurde abgeblockt

Natürlich ist all das nicht neu. Bürgermeister Wolfgang Heinrich hat auf diese Mißstände schon vor Jahren hingewiesen. Ein von der Stadt auf seine Initiative hin eingesetzter Mülldetektiv dokumentierte geradezu abenteuerliche Mißstände. Ab er weil Heinrich just in dieser Zeit als Chefverantwortlicher für den städtischen Bauhof dessen Ausbootung bei der Müllentsorgung verzweifelt abzuwenden suchte, wurde sein Engagement für Tonnen- und Beitragsgerechtigkeit von einer großen Koalition aus chronisch handlungsunwilligen und unmotivierten Verantwortungsträgern als Retourkutsche fehlinterpretiert.Und daher abgeblockt.

Normenkontroll- und Widerspruchsverfahren droht

Dabei ist das Versagen und Fehlverhalten des AWB ist nicht nur ungerecht. Es ist kommunalpolitsch unverantwortlich. Denn der Kreistag hat am 4.12.2019 eine neue Gebührensatzung beschlossen. Diese kann ein Jahr lang mit einem Normenkontrollantrag angegriffen werden. Die Gebührenbescheide selbst sind innerhalb der Monatsfrist per Widerspruch anzugreifen. Ist das wirklich der einzige Weg, um Fehlleistungen zu stoppen? Oder sind die Kreisgremien auch ohne Kolateralschäden in der Lage Schlechtleistungen abzustellen und Verbesserungen durchzusetzen?