Prof. Dr. Thimmels Plädoyer für das Jugendamt in städtischer Trägerschaft

So inhaltlich wertvoll die Diskussionsveranstaltung der Grünen am Dienstag dieser Woche im IB-Haus auch war. Eine große Zahl von Kommunalpolitikern konnte schon deshalb nicht teilnehmen, weil zeitgleich der längerfristig terminierte Planungsausschuß tagte. Viele Argumente, die „Warum und wie das städtische Jugendamt retten“ lieferte, blieben daher ungehört von den Entscheidungsträgern. Prof. Dr. Andreas Thimmel von der Technischen Hochschule Köln, Professor für Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Leiter des Forschungsschwerpunktes Nonformale Bildung, war einer der beiden Referenten. Er ist so entgegenkommend das von ihm leicht gekürzte Skript seiner Ausführungen zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Besten Dank dafür. Es gilt das gesprochene Wort:

Prof. Dr. Andreas Thimmel (li) argumentiert, Heinz Müller (Geschäftsführer des ISM Mainz, mitte) und Diskussionsleiter Günter Sichau (grüner Pullover) hören zu.

“Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bad Kreuznacher, liebe Freundinnen und Freunde der Grünen. Danke für die freundliche Begrüßung. Ich bin gebeten worden etwas zur Thematik der Abgabe des städtischen Jugendamtes in Bad Kreuznach an den Landkreis zu sagen. Ich tue dies in meiner Rolle als Professor für Wissenschaft der Sozialen Arbeit an der Technischen Hochschule Köln. Dort bin ich Leiter eines bundesweiten Forschungszentrums mit dem Namen Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung gegründet. Mein Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeitsforschung und Jugendarbeitswissenschaft. Das ist eine gute Ergänzung zu meinem Vorredner, Herrn Heinz Müller, Geschäftsführer des ISM Mainz, einem der bundesweit führenden wissenschaftlichen Institute in der Jugendhilfeforschung, insbesondere in der Organisationsentwicklung von Jugendämtern in ganz Deutschland.

Sehr gute und engagierte Arbeit der beiden Jugendämter

Er hat das Ganze der Kinder-Jugendhilfe im Blick, also insbesondere die (neben der Jugendarbeit) anderen – größeren Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, nämlich Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendschutz / Beratung. Was sind meine Quellen: das ausführliche Gutachten des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz von 2013. Sie finden dies auf der Homepage des Jugendamtes der Stadt Bad Kreuznach: HzE (Hilfen zur Erziehung)-Landesberichte, der 2. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages auf Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Juni 2019. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Finanzausgleichszahlungen sowie die öffentliche Berichterstattung in den beiden regionalen Zeitungen. Schließlich meine Kenntnis über die sehr gute und engagierte Arbeit der beiden Jugendämter, nämlich Stadtjugendamt und Kreisjugendamt.

Die Politik hat sich verrannt

Es ist mir sehr wichtig, die gute Arbeit beider Institutionen zu betonen. Meine zentrale These ist: Die Institutionen, die Mitarbeitenden und die Kinder, Jugendlichen, Familien (auch Großeltern) in der Stadt und im Landkreis werden in Zukunft die Leittragenden einer völlig unnötigen und fachlich nicht gerechtfertigten Abgabe des städtischen Jugendamtes sein. Es gibt keine guten fachlichen Gründe für die erneute Abgabediskussion und die in Gang gesetzten Aktivitäten. Die Politik hat sich verrannt und es vielleicht noch nicht zu spät, den Zug anzuhalten und zur Vernunft zurückzukehren. Im Folgen zitiere ich mehre Male aus dem Gutachten des ISM von 2013, denn in diesem Gutachten stehen alle Argumente zu unserem Thema. An Schluss des Gutachtens wird 2013 die Beibehaltung des städtischen Jugendamtes empfohlen. Dies bleibt heute richtiger denn je.

Mit dem ISM-Gutachten beschäftigt?

Es stellt sich mir die Frage, haben sich die Abgeordneten wirklich mit diesem Gutachten beschäftigt? Wenn Sie es getan hätten, hätten Sie nicht in ihrer Mehrheit diesen Ratsbeschluss – ohne Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses – herbeiführen können und dürfen. Bei der ganzen Diskussion sind verschiedene Ebenen und Themen zu unterscheiden. Sie werden in der politischen und medialen Diskussion immer wieder vermischt. Die finanzielle Ebene lässt sich in zwei Stränge unterscheiden.

Einsparpotential fachlich widerlegt

Erstens: Das Finanzielle bezogen auf die Frage nach den möglichen Einsparungen in dem städtischen Jugendamt bzw. in beiden Jugendämtern. Ich erinnere nochmal daran, dass wir in der Stadt insgesamt drei solcher (immer politisch, nie fachlich begründeten Abgabediskussionen hatten. In der Abgabediskussion vor knapp 20 Jahren, nämlich 2001 wurde damit argumentiert, man könne durch die Zusammenlegung Geld einsparen und die beiden Institutionen sollten und könnten effektiver arbeiten. Dies wurde als falsch zurückgewiesen. Dieses Argument kam auch bei der zweiten Abgabe-Welle (2012 und 2013) wieder hoch, wurde damals aber schon nicht mehr ernst genommen. Denn fachlich konnte die Möglichkeit interner Einsparung eindeutig widerlegt werden. Das anspruchsvolle und anerkannte Monitoring und die vergleichende Berichtswesen des ISM in Rheinland-Pfalz haben deutlich gemacht.

Verunsicherung der Mitarbeitende

Stadtjugendamt Bad Kreuznach und Kreisjugendamt Bad Kreuznach arbeiten fachlich und effektiv auf einem hohen Niveau. Einsparungen sind nicht mehr möglich. Diese Institutionen stehen seit vielen Jahren unter Dauerbeobachtung und leisten gute Arbeit. Es wäre endlich mal Zeit sich für bessere Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit einzusetzen als den dort arbeitenden (einschließlich des Umfelds der Professionellen und Ehrenamtlichen bei den freien Träger) immer wieder neue Steine in den Weg zu legen. Die Diskussion und die Entscheidungen bedeuten immer auch eine Verunsicherung der Mitarbeitenden und dies ist aus meiner Sicht gegenüber den Beschäftigten und den Adressaten unverantwortlich, insbesondere da die Argumente der Befürworter der Abgabe nicht stichhaltig sind.

Finanzausgleich zwischen Land, Landkreis und Stadt

Zitat Gutachten: „Es ist festzustellen, dass die beiden Jugendämter in Stadt und Landkreis bereits hinsichtlich vieler Aufgaben zusammenarbeiten und sich bei vielen Leistungen abstimmen. Die Kooperation wird dabei von beiden Seiten als gut bewertet.“ Zweitens: Das Finanzielle bezieht sich in der aktuellen Diskussionsphase und Entscheidungsphase der letzten Monate auf etwas ganz anderes. Das Finanzielle hat sich verselbständigt und vermischt sich mit parteipolitischen Interessen. Jetzt geht es um die komplizierte Frage des Finanzausgleichs zwischen Land, Landkreis und Stadt. Die Grundlage sind Gesetze, Richtlinien und Verträge. Und Sie beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche, z.B. die Finanzierung der Kindertagesstätten, der Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit, die Familienberatung und die Jugendarbeit. Hier ist es schwer den Überblick zu behalten.

Risiko: Kostenverschiebungsmaschinerie

Niemand weiß wirklich und sollte auch nicht vorgeben sagen zu können, er kenne die Entwicklung der Finanzaufteilung in der Zukunft genau, weil diese Verschiebung von Kosten zwischen den Ebenen immer auch Ergebnis von politischen Verhandlungen (zwischen Land, Landkreis und Stadt) ist und sein wird. Wird das Stadtjugendamt abgegeben, muss vielleicht die Umlage erhöht werden, vielleicht verändert das Land aber auf einmal den Zuweisungsschlüssel, vielleicht verändert der Bund etwas in der Zuweisung. Wer weiß das schon? Deshalb kann heute niemand wissen, ob sich kurzfristig aufgrund dieser – Kostenverschiebungsmaschinerie – eine Entlastung für den Haushalt der Stadt ergeben wird. Was aber sicher ist: Nach der Abgabe, gibt es keinen Spielraum für eine eigene Gestaltung in der Stadt. Zwei Argumente, die gegen die Abgabe sprechen sind nicht zu wiederlegen:

10 Jahre lang große Verwerfungen

Erstens: Die Zusammenlegung von zwei Organisationen – die jetzt gut und effektiv arbeiten – führt mindestens 10 Jahre lang zu großen Verwerfungen, hohen finanziellen Kosten und es bleibt unklar, ob die Qualität – die in der Jugendhilfe ganz stark von den Mitarbeitenden abhängig ist – gehalten werden kann. Die Leidtragenden sind die Bürger*innen aller Stadtteile von Bad Kreuznach, aber auch die Bürger*innen im Landkreis haben nur Nachteile. Zweitens und das ist für mich entscheidend: Die Stadt gibt die Gestaltung dieses so wichtigen Feldes aus der Hand. Wann hat man je gehört, dass eine politische Ebene ohne Not die politische Gestaltung aus der Hand gegeben hat. Das ist das Ende der kommunalen Autonomie. Dies werde ich im Folgenden näher ausführen.

Verschiebung der Kosten

Der Tatbestand ist also: „Die Möglichkeit der eigenständigen Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe wird aufgegeben und damit die kommunalen Verantwortung abgegeben. Diese Finanzfragen, die immer auch politische Verhandlungsmasse sind dominieren vor der fachliche und fachpolitischen Gestaltung“. Nochmal anders formuliert: Alle Beteiligten / alle fachlichen Stimmen, die bisher gehört wurden sind sich darüber einig: Bei der Abgabe des städtischen Jugendamtes kommt es nicht zu einer internen Einsparung, sondern nur zu einer Verschiebung der Kosten von Stadt auf den Landkreis und das Land. Es geht also immer um den Finanzbeitrag den Stadt, Landkreis oder Land in den jeweiligen Handlungsfelder / Leistungsbereichen leisten müssen.

Anderer Akzent sinnvoll und bitter nötig

Demokratietheoretisch und kommunalpolitisch finde ich diesen Tatbestand mehr als bedauerlich. Finanzielle (im Sinne der Verschiebung von notwendigen Kosten) und rechtliche Streitfragen dominieren den öffentlichen Diskurs über die Gestaltung der Gesellschaft von heute und von morgen. Gegen diese bisher vorherrschenden Argumente wollen die Veranstalter der heutigen Tagung einen anderen Akzent setzen. Dies ist auch sinnvoll und bitter nötig. Ich konkretisiere meine Argumentation (und beziehe mich auf das Gutachten des ISM von 2013). Zwei Fragen sind zu unterscheiden:

Zwei Kernfragen

Will die Stadt Bad Kreuznach einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik legen?

Braucht Sie dazu zwingend den Status öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe?

Noch viel Potential bei der Jugendarbeit

Beide Fragen wurden – daran ist hier zu erinnern – in der Folge der Diskussion der Jahre 2012 bis 2014 damals klar mit Ja beantwortet. Wieso sie 5 Jahre nach dieser Entscheidung wieder aufgeworfen werden, ist unverständlich. Denn heute, noch stärker als vor 5 Jahren, ist doch jedem klar, wie wichtig weiche Faktoren (dazu zählt die Kinder-, Jugend- Familien- und Großelternpolitik) als Standortfaktoren sind- Wie kann man auf die Idee kommen, die Gestaltung dieser Felder aus der Hand zu geben. Das bezieht sich auf Kindertagesstätten, den Kinderschutz, alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Ich betone als Jugendarbeitsforscher im Folgenden besonders auch das Feld der Jugendarbeit, in dem es im Land, im Landkreis und in der Stadt noch viel Potential gibt:

Neue Wertschätzung

Seit einigen Jahren kommt es bundesweit zusätzlich zu einer neuen Wertschätzung der Jugendarbeit (einschließlich Jugendverbandsarbeit), Jugendpolitik und politischen Bildung sowie kulturellen Bildung. Dabei ist jeder und jedem Experten klar, dass Jugendarbeit nicht mehr allein mit Ehrenamtlichen, sondern nur mit Unterstützung von hauptamtlichen Personen aus der Jugendarbeit zu bewerkstelligen ist. Die sind dann entweder beim freien oder öffentlichen Träger beschäftigt und die Gesamtverantwortung trägt der öffentliche Träger. Bundesweit sprechen wir von der Renaissance der kommunalen Jugendarbeit und eigenständiger Jugendpolitik. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird Jugendpolitik mit einer starken Jugendarbeit in vielen Kommunen ganz offensiv und nachhaltig angelegt und finanziert. In Bad Kreuznach denkt man höchstens an den Erhalt des Status quo. – Und sogar di eist in Gefahr –

Instrumente für eine eigenständige Ausgestaltung

Die zentralen Argumente für ein eigenständiges Jugendamt finden sich in dem Gutachten des ISM von 2013 aufgeführt. „Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt zu sein, bedeutet, mit Hilfe des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses über die politischen, rechtlichen, finanziellen und fachlichen Instrumente zu verfügen, die für eine eigenständige Ausgestaltung dieses Politikfeldes notwendig sind.“– Dieser Punkt ist für mich entscheidend:

Bei Abgabe keine Pflichtleistung mehr

Deshalb geht es in der Stadt Bad Kreuznach auch nicht um die verkürzte Frage nach einem eigenen Jugendamt, sondern darum, über alle Pflichten und Rechte verfügen zu wollen, die ein öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat. Umgekehrt bedeutet der Verzicht auf den Status „anerkannter öffentlicher Träger der Jugendhilfe“, dass die Kommune zur Ausgestaltung einer eigenständigen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik nicht auf das SGB VIII als rechtlichen Rahmen verweisen kann, da hierfür der Landkreis in erster Linie zuständig ist und die Gesamtverantwortung auch für die kreisangehörige Stadt trägt.“ „Damit sind zugleich alle Leistungen des SGB VIII für die Stadt keine rechtlich normierten Pflichtleistungen mehr, da der Landkreis zuständig wird, sondern dies sind dann freiwillige Leistungen. Der Umfang der freiwilligen Leistungen richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinden.

Unterschiede zwischen ländlichem Raum und Stadt

Ist eine Kommune kein öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, so ist die Ausrichtung nachhaltiger Stadtentwicklung eher ausgeschlossen. Diese Aufgabe obliegt dann im Zusammenwirken mit allen Gemeinden und Städten in einem Landkreis dann auch dem Landkreis und den dort politisch legitimierten Gremien und Verwaltungsstrukturen.“ Es geht also nicht darum, dass das Kreisjugendamt nicht genau so professionell arbeiten würde als das Stadtjugendamt, sondern der Kreis kann die Stadt nicht bevorzugen. Dafür sind die Unterschiede zwischen ländlichen Raum und Stadt zu groß und andere Gemeinden im Landkreis haben in dieser Logik das Interesse gleichbehandelt zu werden. Das ISM schreibt 2013 im Zwischenfazit seines Gutachtens:

Auf regionale Bedarfslagen abzustimmen

„Die Kinder- und Jugendhilfe stellt heute eine zentrale Infrastrukturleistung für alle Kinder, Jugendlichen und Familien in einer Kommune dar. Von Angeboten der Frühen Hilfen über Kindertagesstätten, Beratungsangebote und Einrichtungen der Jugendarbeit bis hin zum Kinderschutz verfügt sie über eine ausdifferenzierte Palette an Betreuungs-, Beratungs- und Bildungsmöglichkeiten, die für alle Familien einen bedeutsamen Rahmen sozialer Daseinsfürsorge darstellen. Für die Bearbeitung zentraler gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben stellt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Instrumente zur Verfügung, die kommunalpolitisch verantwortet, geplant und gesteuert werden müssen. Die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Kommune, die Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Menschen lassen sich nur mit einer auf die regionalen Bedarfslagen abgestimmten Kinder- und Jugendhilfe realisieren.“ (S. 17)

Verantwortung aller Parteien

Dies ist keine Aufgabe einer einzelnen Partei, sondern liegt in der Verantwortung aller Parteien! Wieso steht in Frage, dass die Stadt Bad Kreuznach (von 44.000 auf 53.000 Einwohner*innen gewachsen) nicht öffentlicher Träger der Jugendhilfe sein soll – und das nach fast 100 Jahren Tradition? Für Räume dieser Größenordnung werden anderswo lebensweltnahe Planungs- und Angebotsstrukturen geschaffen. In Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Jahren der Mehrzahl die kreisangehörigen Gemeinden Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe mit eigenem Amt geworden. Diese Entwicklung wurde unter der CDU-Landesregierung angestoßen. Städte ab 25.000 Einwohner bemühen sich darum ein eigenes Jugendamt zu bekommen. Und Bad Kreuznach soll dafür zu schwach sein?

Hohe soziostrukturelle Belastungen

Neben diesem grundsätzlichen Gestaltungs-Abgabe Argument ist auf die hohen soziostrukturellen Belastungen in der Stadt Bad Kreuznach hinzuweisen. Sowohl die Daten zur Kinderarmut als auch zur Jugendarbeitslosigkeit und zu bestimmten Familienformen zeigen, dass überdurchschnittlich viele junge Menschen und Familien (auch Großeltern) sich in prekären Lebenslagen befinden. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen zur Ausgestaltung eines funktionierenden Gemeinwesens, das Benachteiligungen abbaut und Teilhabechancen eröffnet. – Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu sein, bedeutet für die Stadt Bad Kreuznach, dass sie rechtlich, haushaltstechnisch, politisch und fachlich eine kohärente Gesamtstrategie für eine eigenständige Kinder-, Jugend- und Familienpolitik umsetzen kann.

Jugendhilfeausschuss von großer Bedeutung

Von der politischen Ebene her betrachtet, ist die Trägerschaft ausschlaggebend für ein starkes Politikfeld Kinder, Jugend und Familie in der Stadt. Mit dem Jugendhilfeausschuss existiert ein rechtlich festgeschriebenes und partizipativ besetztes Gremium der Kommunalpolitik, das Ziele und Richtungen der städtischen Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe vorgibt. Mithilfe dieses Gremiums ist eine demokratische Befassung mit einer kinder- jugend und familienfreundlichen Stadtpolitik möglich. Dies geschieht unter Beteiligung nicht nur von politischen VertreterInnen, sondern auch von freien Trägern und Fachpraxis, welche diese Felder beispielsweise über eigene Angebote und Einrichtungen bearbeiten. Auch die Einbindung von Ehrenamtlichen ist über den Jugendhilfeausschuss abgesichert. Jugendhilfeausschuss und Jugendamt stellen also eine verbindliche Infrastruktur für die Bearbeitung der Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die kommunalen Herausforderungen dar.

Jugendamt ist antragsberechtigt

Die örtliche Trägerschaft bietet darüber hinaus die Notwendigkeit und damit auch die Möglichkeit einer separaten (bedarfsorientierten) Planung für die Stadt in Form von z. B. statistischen Daten, Konzepten oder Netzwerken. Damit werden Besonderheiten der Stadt gegenüber anderen Gebietskörperschaften im Kreis in besonderer Weise berücksichtigt. (S. 28). Ein Bereich der immer wichtiger wird: Für die Einwerbung verschiedenster Drittmittel oder die Bewerbung um Projekte ist häufig das Jugendamt antragsberechtigt. So kann eine direkte Beantragung von Fördermitteln (Land, Bund, Europa) oder von Projektvorhaben erfolgen. Dies bezieht sich neben den anderen Leistungsbereichen, insbesondere auch auf die Jugendarbeit.

Bund soll 2 zusätzliche Stellen finanzieren

Gerade habe ich in meinem Forschungsschwerpunkt an der TH Köln eine große bundesweite Studie über Zugänge zur >Internationalen Jugendarbeit für das Bundesjugendministerium durchgeführt und abgeschlossen. Eines der Ergebnisse war, wenn der Bund (bzw. Kommunen und Land) für jedem Jugendlichen eine internationale Reise oder internationale Jugendarbeit ermöglichen will (was er politisch in den Reden proklamiert) dann gelingt dies nur wenn die kommunale Jugendarbeit gestärkt wird. Ich habe vorgeschlagen: jedes Jugendamt soll vom Bund finanziert 2 zusätzliche Stellen für politische Bildung und internationale Jugendarbeit erhalten, um dieses Ziel zu ermöglichen.– Es kann gut sein, dass dieses Programm in den folgenden Jahren aufgelegt wird, okay, dann wird nach vollzogener Abgabe des Stadtjugendamtes der Landkreis Bad Kreuznach darüber entscheiden, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird und ob die Stadt einen positiven Nutzen der zusätzlichen Gelder und Stellenanteile haben wird. Solche Programme des Bundes, der EU und der Länder werden in den nächsten Jahren immer wichtiger.

Jugendhilfeausschuss würde wegfallen

Eine Abgabe der Zuständigkeit würde den Wegfall des Jugendhilfeausschusses sowie der Verwaltung, bedeuten. Dieser Wegfall der Infrastruktur ginge einher mit einer Schwächung des Politikfelds Kinder, Jugend und Familie in der Stadt. Damit fielen ebenso Beteiligungsmöglichkeiten von freien Trägern, Fachpraxis und Ehrenamtlichen weg, da der Gegenstand der Beteiligung nicht mehr in den Händen der Stadt läge.

Nochmal zusammenfassend:

Für die Bearbeitung zentraler gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben stellt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Instrumente zur Verfügung, die kommunalpolitisch verantwortet, geplant und gesteuert werden müssen. Die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Kommune, die Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Menschen lassen sich nur mit einer auf die regionalen Bedarfslagen abgestimmten Kinder- und Jugendhilfe realisieren.

Kommunalpolitik verlöre bedeutsames Handlungsfeld

Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten des SGB VIII zur Verfügung und damit auch die Legitimation, (fiskalisch) kinder-, jugend- und familienpolitische Schwerpunkte umsetzen zu können. Fehlt dieser Status, anerkannter öffentlicher Träger der Jugendhilfe zu sein, sind fast alle Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik freiwillige Leistungen und können bei prekären Haushaltslagen nur bedingt nachhaltig umgesetzt und abgesichert werden. Eine eigenständige und bürgernahe Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wäre bei Abgabe des Status nicht mehr möglich. Die Kommunalpolitik verlöre ein für die BürgerInnen bedeutsames Handlungsfeld. (ISM 2013, 56).

Gestaltungsspielräume gehen verloren

Die Gestaltungsspielräume reichen von Schwerpunktlegungen im Kindertagesstättenbereich über die Angebote der Jugendarbeit, die Ausrichtung der Beratungsstelle bis hin zur stärkeren Einbindung von Vereinen und bürgerschaftlichem Engagement und generationenübergreifenden Projekten, die immer bedeutsamer werden. Bei Abgabe des bisherigen Status gingen die Möglichkeiten der eigenständigen Planung entlang der spezifischen politischen Ziele, fachlichen Schwerpunktlegungen z. B. über den Jugendhilfeausschuss und der Bearbeitung von konkreten Anliegen von BürgerInnen oder Wirtschaft weitgehend verloren. Ich zitiere zum Abschluss nochmal aus dem Gutachten: (ISM 2013): „Vor dem Hintergrund von Herausforderungen für Kommunen und Potenzialen der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Beibehaltung der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in der kreisangehörigen Stadt Bad Kreuznach empfohlen.

Nachhaltigkeit erfordert mittelfristige Zeithorizonte

Die Autoren damals weiter: „Diese Entscheidung sollte allerdings auch für einen längerfristigen Zeitraum getroffen werden. Die Entwicklung fachlich angemessener und wirtschaftlich effizienter Konzepte erfordert für alle Beteiligten Planungssicherheit. Wird alljährlich die Existenz des Jugendamtes in Frage gestellt, so schadet das nachhaltig der Innovationsfähigkeit aller beteiligten Akteure in der Politik, Verwaltung sowie bei den Diensten und Trägern. Nachhaltigkeit in Planungsstrukturen und Angeboten erfordert mittelfristige Zeithorizonte. Sollte die Entscheidung für die Beibehaltung des Jugendamts ausfallen, ist abschließend dringend zu empfehlen, einen langfristigen Vertrag von mindestens 5 bis 10 Jahren mit dem Landkreis zu schließen, um Raum für Stärkung der Kooperation, Entstehung von Synergieeffekten, Weiterentwicklung der Hilfen etc. zu geben. Soweit 2013.

Es ist noch nicht zu spät

Aus meiner Sicht ist es nur als Skandal zu bezeichnen, dass wieder alles von vorne los gegangen ist und fachliche Argumente anscheinend kein Gehör finden. Es ist noch nicht zu spät, aus Gründen der Vernunft, falsche Entscheidungen zu revidieren und auf den Wert der kommunalen Selbstverwaltung zu setzen. Alle Kinder, Jugendlichen, Familien und Großeltern der Stadt und des Landkreises würden davon profitieren”.