FWG / BüFEP: Dr. Kaster-Meurer hat der Stadt einen Millionenschaden zugefügt

Im Streit um die Abgabe des Jugendamtes liegt jetzt der erste konkrete Antrag zur Ermittlung des Schadens auf dem Tisch. Er stammt von der Fraktion FWG / BüFEP, deren Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Delaveaux den Stadtratsbeschluß zur Abgabe des Jugendamtes vom 29.11.18 gemeinsam mit seinem damaligen FWG-Kollegen Wolfgang Kleudgen initiiert hatte. Sein heutiger Fraktionskollege Wilhelm Zimmerlin und Delaveaux werfen der Oberbürgermeisterin vor, die praktische Umsetzung des damaligen Stadtratsbeschlusses durch “(Nicht-) Handlungen” verhindert zu haben. Darin erkennt die Fraktion FWG / BüFEP einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.

Ratsarbeitsgruppe soll prüfen

Denn gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 GemO habe Dr. Kaster-Meurer “die Ausführung der Beschlüsse” vorzunehmen. Von der Größenordnung des Schadens haben Zimmerlin und Delaveaux eine konkrete Vorstellung. Der “dürfte in die Millionen Euro gehen”. Die Prüfung des Schadens und der Schadenhöhe soll laut einem Antrag der Fraktion von einer “Ratsarbeitsgruppe” geleistet werden. Deren Zusammensetzung soll vom Stadtrat zeitnah festgelegt werden. “Die Verwaltung wird gebeten, die Ratsarbeitsgruppe in organisatorischer Hinsicht, durch die Protokollführung sowie durch Einbringen ihrer Expertise zu unterstützen”, wünschen sich Delaveaux und Zimmerlin.

Der Antrag von FWG / BüFEP im Wortlaut:

“Antrag: Prüfung von Schadensersatzansprüchen und Bildung einer Ratsarbeitsgruppe für die Tagesordnung des Haupt- und Personalausschusses am 10.2.2020 und die Stadtratssitzung am 27.2.2020

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: Der Stadtratbeschließt die Prüfung, ob und ggf. in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen die Oberbürgermeisterin und/oder gegen die Landesregierung wegen der Nichtumsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 29.11.2018 zur Entbindung der Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestehen.

Beschluss 2: Der Stadtrat beschließt die Bildung einer Ratsarbeitsgruppe zur Vorbereitung und Begleitung der Schritte, die sich aus dem Beschluss 1 ergeben. Die Zusammensetzung der Ratsarbeitsgruppe wird vom Stadtrat zeitnah festgelegt. Die Verwaltung wird gebeten, die Ratsarbeitsgruppe in organisatorischer Hinsicht, durch die Protokollführung sowie durch Einbringen ihrer Expertise zu unterstützen.

Begründung
Die (Nicht-) Handlungen der Oberbürgermeisterin waren seit dem o.g. Stadtratsbeschluss vom 29.11.2018 darauf angelegt, die Umsetzung des Beschlusses zu verhindern. Damit hat sie gegen die ihr obliegenden Pflichten aus der Gemeindeordnung verstoßen, nämlich die Beschlüsse des Gemeinderats auszuführen (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 GemO). Der dadurch entstandene finanzielle Schaden für die Stadt dürfte in die Millionen Euro gehen.

Karl-Heinz Delaveaux (Fraktionsvorsitzender), Wilhelm Zimmerlin Stellvertretender Fraktionsvorsitzender”