Stadthaushalt 2020: Steuererhöhungen in Sicht

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Grundstücksbesitzer*Innen und Gewerbetreibende sollten schon mal ein paar Euro extra zurücklegen. Denn kommunale Steuererhöhungen erscheinen derzeit unausweichlich. Selbst wenn es CDU, FDP / Faire Liste, AfD, FWG / BüFEP und anderen gelingen sollte, die bereits am 29.11.18 beschlossene Abgabe des Jugendamtes in diesem Jahr durchzusetzen. Dadurch werden zunächst nur zusätzliche Mehrkosten in Millionenhöhe vermieden. Sofort spürbare Einsparungen für den Haushalt 2020, der Anfang März im Finanzausschuß beraten wird, sind damit nicht verbunden. Noch immer steht ein Minus von rund vier Millionen Euro in den Planunterlagen. Und eine Reihe von Mehrausgaben sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Mehr Klarheit heute im Finanzausschuß?

Tatsächlich liegt der Einsparungs- oder Mehrmitteldarf bei rund acht Millionen Euro. Daher besteht eine massive Verärgerung bei Bürgermeister Wolfgang Heinrich und der Stadtratsmehrheit über das sture Festhalten der Oberbürgermeisterin am Jugendamt in städtischer Trägerschaft und deren Absicht, das Thema in der Stadtratsitzung am 27. Februar ohne jede rechtsverbindliche zusätzliche Mittelzusage aus Mainz erneut zu behandeln. Schon in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses (öffentlich um 17.30 Uhr, ehemaligen Telekomgebäude Brückes 2-8) könnte diese deutlich werden. Wenn sich die Oberbürgermeisterin erneut um konkrete Fakten und Aussagen herumdrückt.

Tourismusbeitrag, Grund- und Gewerbesteuer

Die Verärgerung über Dr. Kaster-Meurers “politische Winkelzüge” war gestern beim CDU-Neujahrsempfang in vielen Gesprächen unschwer herauszuhören. Und die Bereitschaft deren “Treiben” ein Ende zu setzen. Ganz unabhängig davon haben SPD und Grüne längst ihre Bereitschaft erklärt, über zusätzliche Einnahmen in Form eines neuen Tourismusbeitrages und Steuererhöhungen nachzudenken. Und auch CDU-Fraktionschef Manfred Rapp schloß gestern beim Neujahrsempfang der Christdemokraten für das kommende Jahr Erhöhungen bei der Gewerbe- und Grundsteuer nicht aus, wenn alle Einsparmöglichkeiten genutzt wurden. Um Investitionen zu ermöglichen.

ADD macht Druck

Entsprechende Steuererhöhungs-Stadtratsbeschlüsse könnten auch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erzwungen werden. Die hat der Stadtspitze mit Schreiben vom 16. Januar 2020 klipp und klar mitgeteilt, wie der Haushaltsausgleich nötigenfalls herbeizuführen ist. Durch eine Verdoppelung der Grundsteuer B etwa. Bürgermeister Wolfgang Heinrich machte das Szenario Steuererhöhungen dadurch anschaulich, dass er dem Finanzausschuß für die heutige Beratung eine vergleichende Übersicht zu den Steuersätzen vorlegte, die andere rheinland-pfälzische Städte erheben. Diese Tabellen zeigen: Bad Kreuznach ist da nicht Spitzenreiter. Es besteht also, aufgrund der vor Ort eingesetzten Gradierwerken darf man sagen: salinierte Luft nach oben.

Das Schreiben der ADD vom 16.1.20 im Wortlaut:

“Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach für das Haushaltsjahr 2020

Sehr geehrte Frau Dr. Kaster-Meurer, sehr geehrter Herr Heinrich, ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Finanzausschuss im November 2019 den Entwurf des Haushaltes 2020, der einen Jahresfehlbetrag von rd. 9 Mio. € ausgewiesen hat, nicht angenommen und beraten hat. Ebenfalls habe ich aus der Presse entnommen, dass der überarbeitete Haushaltsentwurf, der voraussichtlich im März beraten und beschlossen werden soll, den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt immer noch um rd. 4 Mio. € verfehlt.

Durch die permanente Haushaltskonsolidierung der Verwaltung und der Gremien der Stadt Bad Kreuznach – die ich ausdrücklich anerkenne – konnte in den vergangenen Jahren zumindest der Ergebnishaushalt stets ausgeglichen gestaltet werden. Unter Verweis auf das Ministerschreiben zur Haushaltswirtschaft 2020 der kommunalen
Gebietskörperschaften sind die kommunalen Gebietskörperschaften aufgerufen dem gesetzlichen Gebot des Haushaltsausgleichs verstärkt Rechnung zu tragen. Zur Erreichung dieses Ziel weist der Minister daraufhin:

„Im Rahmen eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses sind alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen, um Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen.“

Das heißt, sowohl bei den Ausgaben als auch bei der Akquirierung von Einnahmen ist für das kommunale Handeln das Unabweisbare der gegebene Maßstab. Unabweisbar ist ein Defizit dann nicht, wenn es durch zumutbare Einsparungen oder eine verfassungsrechtlich zulässige Nutzung von Einnahmemöglichkeiten verringert werden kann. Dabei möchte ich nur darauf hinweisen, dass bei Städten, die sich regelmäßig über die Ausgestaltung ihres Hebesatzrechtes bei den Realsteuern refinanzieren können, nach der aktuellen Rechtsprechung (VG Darmstadt, Beschluss vom 22.08.2019 – 4 L 1004/19) auch bei einem Hebesatz der Grundsteuer B von 995 v. H. eine erdrosselnde Wirkung nicht vorliegt.

Von daher bitte ich Sie, Frau Oberbürgermeisterin und Sie, Herrn Bürgermeister im Vorfeld meiner Prüfung darauf hinzuwirken, dass ein dem Ausgleichsgebot des § 93 Abs. 4 GemO – einschließlich der vertraglich geschuldeten Mindestnettotilgung aus der Teilnahme am KEF-RP – entsprechender Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 beschlossen und mir zur Genehmigung vorgelegt wird. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Hermann”