Feuerwehrhaus Planig: Lärmschutz wird statt 6 nur 2 Meter hoch

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Das wird die Anwohner Am Hintzenböhl und den Planiger Ortsbeirat freuen. Nicht sechs Meter, wie bisher angekündigt, sondern nur zwei Meter hoch wird die Lärmschutzwand am neuen Feuerwehrhaus. Die gute Nachricht wurde gestern Abend von Talke Herrmann im Planungsausschuß veröffentlicht. Es habe sehr viel Widerstand gegen den alten Mauer-Plan gegeben. “Die Situation für die Anlieger wird sich durch das neue Lärmgutachten sehr verbessern”. Dieser Einschätzung der Verwaltung schlossen sich die Ausschußmitglieder gern an. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp wollte wissen wieso zwei Lärmgutachten zu so unterschiedlichen Ergebnissen führen konnten. Herrmann erklärte dies mit Veränderungen bei den Vorgaben für die Gutachten und ging erfreulich konkret in die Details.

Lärmproblematisches Fenster bleibt zu

So hätten 2014 beim ersten Gutachten noch keine konkreten Baupläne und Nutzungsverteilungen auf dem Grundstück vorgelegen. Daher habe der damalige Gutachter “alles was überhaupt passieren kann in eine Stunde gepresst”. Das neue Gutachten hat den Betrieb auf dem Grundstück in “Szenarien abgepackt, die realistisch sind”. Dabei habe sich herausgestellt, dass “Übungen und Feiern am kritischsten zu betrachten sind. Wenn gefeiert wird, ist das das Lauteste”. Kameradschaftspflege sei eine wichtige Sache bei der Feuerwehr. Dies berücksichtige nun auch die Bauplanung. So werde das Fenster im Veranstaltungsraum, “das lärmproblematisch ist”, fest eingebaut und kann nicht geöffnet werden. “Wir wissen jetzt einfach viel mehr” faßte Talke Herrmann die Gründe für den “Mauerfall” zusammen.

“Wand”, “Wall” oder “Wall-Wand-Kombination”?

Hermann Holste (Grüne) und Alfons Sassenroth (CDU) fragten, ob Widersprüche aus der Nachbarschaft aufschiebende Wirkung hätten bzw welches Risiko die Stadt angesichts der angekündigten rechtlichen Schritte aus der Nachbarschaft eingeht. Und wurden von der Verwaltung beruhigt. Herrmann stellte klar, dass Rechtsverfahren die Erteilung der Baugenehmigung und die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses nicht aufhalten können. Und auch ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan stelle nur ein “kleines Risiko” dar. Stadtbauamtsleiter Klaus Christ sieht mit der Zwei-Drittel-Reduzierung der Lärmschutzvorrichtung, die in den Varianten “Wand”, “Wall” und “Wall-Wand-Kombination” geprüft und untersucht werde, den Hauptkonfliktpunkt ohnehin beseitigt.