Fakten zur Eisbahn

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Geplant war sie als ein Wintervergnügen. Spaß auf den Eis. Imagewerbung für Bad Kreuznach. Dr. Kaster-Meurer hat eine Machtdemonstration samt Politikum daraus gemacht. “Manchmal muß man einfach lernen wo der Hammer hängt” erklärte sie Anfang Dezember in öffentlicher Sitzung im Planungsausschuß. Und der Leiter der Baufaufsicht Bendikt Blanz setzte noch einen drauf: “die Eisbahn wird in diesem Jahr nicht in Betrieb gehen”, erklärte er schon am 4. Dezember. Da konnte er weder wissen, was tags drauf im – angeblich ergebnisoffenen – Krisengespräch des Betreibers beim Bauamt vereinbart wurde. Noch ahnen, dass schon wenige Tage später die vom Bauamt geforderten Unterlagen, Bauantrag und Lärmgutachten, vorliegen würden. Aber um die Sache ging es ja auch nicht.

Stadt verursacht Schaden

Es ging um den Hammer der Oberbürgermeisterin. Bis heute hat die Stadtverwaltung ihre erkennbar vorgefaßte Haltung durchgesetzt. Selbst die am 27. Dezember von Andreas Schnorrenberger bei der Oberbürgermeisterin vorgelegten schriftlichen Zustimmungserklärungen der Anwohner*Innen haben bei keinerlei Wirkung gezeigt. Was beweist, dass es der Verwaltung nie um den Lärmschutz der Anwohner*Innen ging. Dies war nur eine rhetorische Seifenblase, um Schnorrenberger-Neidern, Uninformierten und Parteifreunden die Verweigerungshaltung der Stadt näher zu bringen. Der Schaden, den die Stadtgesellschaft durch die Bauverwaltungsposse nimmt, ist schon jetzt riesengroß. Wie die Online-Unterschriftensammlung (petitionen.com/eisbahn_bad_kreuznach) zeigt, stammt fast die Hälfte der Eisbahn-Freunde nicht aus der Stadt.

Gerichtsprozeß bringt Tatsachen ans Licht

Sondern aus Bingen, Mainz, Frankfurt, Stromberg, Idar-Oberstein, Rheinhessen, der Pfalz und den Nachbarorten im Kreis Bad Kreuznach. Die Eisbahn-Verhinderung ist also ein touristischer Super-Gau. Statt Menschen und damit Umsatz nach Bad Kreuznach zu holen, werden die Leute abgeschreckt. Und auf die Stadt kommt ein weiterer Prozess zu. Denn es ist kaum vorstellbar, dass der Eisbahn-Betreiber auf die juristische Geltendmachung des in den vergangenen Wochen entgangenen Gewinnes und den ihm von der Verwaltung aufgebürdeten Mehraufwandes verzichtet. Vor Gericht wird die Stadt alle Akten offenlegen müssen. Im Detail wird dann in öffentlicher Verhandlung dargelegt, welche Behauptung der Stadt überhaupt zutrifft. Und welche unwahr oder gar frei erfunden ist. Wie beim Tourismusbeitrag wird die Wahrheit dann ans Licht kommen.

Gemeinwohlorientierte Initiativen be- bzw verhindert

Damals schreckte die Stadt nicht davor zurück sogar das Oberverwaltungsgericht anzulügen. Antonio Valentino ließ das natürlich nicht zu und deckte den Skandal auf. Das Ergebnis ist bekannt. Das OVG erklärte die städtische Satzung für rechtswidrig. Damit keiner der Verantwortlichen und auch die 44 Stadtratsmitglieder sich nicht darauf rausreden können, sie hätten die Fakten mangels Information aus dem Bauamt nicht gekannt, hat die Redaktion dieser Seite einige relevante Angaben recherchiert und zusammengefaßt. Möglicherweise interessiert es den einen oder die andere kommunalpolitisch verantwortliche Person und auch die Einwohner*Innen, wie die Stadtverwaltung Steuergelder verschwendet und gemeinwohlorientierte Initiativen be- bzw verhindert:

Winter 2013/14

Im Winter 2013/14 stand eine Schlittschuhbahn auf dem Salinenplatz. Die Stadt hat weder eine Baugenehmigung noch ein Lärmgutachten verlangt. Damals bereits verantwortlich und im Amt:

Oberbürgermeisterin und Baudezernentin Dr. Kaster-Meurer und Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann (anders als der heutige Chef des Stadtbauamtes Klaus Christ und der Leiter der Bauaufsicht Benedikt Blanz, die erst danach ihre Arbeit bei der Stadt aufnahmen). Die “Abnahme” der Bahn durch die städtische Bauaufsicht erfolgte kurz vor dem Pressetermin und dauert kaum 30 Minuten.

Januar 2017

Im Januar 2017 unternahm die Stadtverwaltung den Versuch, eine Eisbahn im Kurpark zu betreiben. Dabei wurde eine “Bande” aus Absperrgittern aufgebaut, die zu diesem Zweck weder konstruiert noch zugelassen sind. Und natürlich gab es weder einen Bauantrag noch ein Lärmgutachten.

Schnorrenbergers Echteisbahn 2018/19

Vom 14.12.18 bis zum 3.3.19 betrieb die von Andreas Schnorrenberger geführte “Meine Stadt”-Gewerbetreibenden-Initiative eine Echteisbahn auf dem Kaufland-Grundstück. Tausende von Gästen aus nah und fern hatten da ihren Spaß. Richtig ist aber auch: durch Events, wie das erste Eishockeytunier in der Stadtgeschichte, kam es zu vermeidbaren Lärmbelästigungen. Trotz umfassender Recherchen konnte die Redaktion dieser Seite bis heute allerdings nur eine einzige Bürgerin ermitteln, die sich tatsächlich bei der Stadt beschwert hat. Mit dieser Person hatte Schnorrenberger bereits vor dem Aufbau der Eisbahn Ende 2019 sein aktuelles, abgespecktes Nutzungskonzept besprochen und verbindlich dargelegt, auf Megaphoneinsatz pp zu verzichten. Daher hat die Beschwerdeführerin dem Eisbahnbetrieb 2019/20 schriftlich zugestimmt. Es ist also beispielhaft genau das passiert, was sich Politiker in Sonntagsreden immer wieder wünschen: statt den Staat einzuschalten haben sich Beteiligte friedlich und sachlich geeinigt.

Schreiben des Stadtbauamtes vom 10.1.19

Mit Schreiben vom 10.1.19 meldet sich die Bauaufsicht der Stadt bei Andreas Schnorrenberger. In dem von einem Ass.jur. Hoffmann unterschriebenen Text behauptet die Stadtverwaltung, der Betrieb einer Eisbahn sei baugenehmigungspflichtig. Gefordert werden Angaben zu den “Aufstell- und Betriebszeiten”, zur “Zulassung (statischer Nachweis) der Bande der Eislaufbahn” und den “Nachweis der Stellplätze für die Eislaufbahn und vorhandene Bebauung auf dem Grundstück”. Die Worte “Lärm”, “Lärmbelästigung”, “Anwohner”, “Beschwerden” usw kommen in dem Schreiben nicht vor. Die Wahrheit ist: die “Aufstell- und Betriebszeiten” wurden von der städtischen GuT GmbH seit dem November 2018 veröffentlicht.

Und den “Nachweis der Stellplätze” hat die Bauaufsicht, also exakt die Behörde, die am 10.1.19 danach fragt, am 13.10.14 mit Unterschrift und Dienststempel selbst bestätigt. Ergebnis: auf dem Kaufland-Parkplatz stehen für Einzelhandel und Eisbahn über 90 Stellplätze mehr zur Verfügung, als aufgrund rechtlicher Bestimmungen benötigt werden. Das hat die Stadt am 5.12.19 auch kleinlaut anerkannt. Den “statischen Nachweis der Bande der Eislaufbahn” (auf den die Stadt noch 2017 bei sich selbst und 2013 großzügig verzichtete) bestätigte das renommierte und von der Stadt selbst vielfältig eingesetzte Ingenieurbüro Verheyen. Das Gutachten wurde dem Stadtbauamt am 4.12.19 vorgelegt.

Andreas Schnorrenberger hat dem Schreiben der Baufsicht vom 10.1.19 sowohl mündlich zu Protokoll im Bauamt der Stadt als auch schriftlich differenziert widersprochen und u.a. dargelegt, dass die Eisbahn baugenehmigungsfrei ist. Daraufhin hat er bis zum 29.11.19 keinerlei Antwort erhalten (die Stadtverwaltung behauptet das auch nicht einmal). Statt dessen kündigte die Stadt Bad Kreuznach das Eislaufvergnügen der Saison 2019/20 ab Anfang November über ihre entsprechenden Portale (Veranstaltungskalender pp der für das Stadtmarketing zuständigen städtischen Gesundheit und Tourismus GmbH GuT) wochenlang an. Weiterhin genehmigte das Ordnungsamt der Stadt dem Betreiber auf formgerechten Antrag hin schriftlich das Aufhängen der Werbetransparente für die Eisbahn.

Stadtverwaltung legte sich auf die Lauer

Schnorrenberger durfte daher darauf vertrauen den Betrieb der Eisbahn vornehmen zu dürfen. In Wirklichkeit hatte die Stadtverwaltung den Meine-Stadt-Geschäftsführer mit diesen Maßnahmen lediglich in Sicherheit gewiegt. Und legte sich auf die Lauer. Als Schnorrenberger am Vormittag des 29.11.19 den Aufbau der Bahn startete, schlug die Bauaufsicht unverzüglich zu. Kaum lagen die Bodenplatten auf dem Parkplatz, als gegen 11 Uhr Amtspersonen auf dem Kaufland-Parkplatz eintrafen. Im Gepäck eine mehrseitige “bauordnungsrechtliche Verfügung”, die das Datum vom 29.11.19 trägt und das Zeichen 6040-10-1-1024/19. Schon aus dem Zeitverlauf ergibt sich, dass das Schreiben und die Aktion vor Ort von langer Hand vorbereitet waren. Die Verwaltung hat also genau das Gegenteil von dem gemacht, was laut Gemeindeordnung ihre Aufgabe war: rechtzeitig eingreifen und zu helfen.

Absperrung am 2.12.19

Der anwaltlich beratene Betreiber setzte am 30.11. und 1.12. die Aufbauarbeiten fort, was am Vormittag des 2.12.19 zur Folge hatte, dass die für die Eisbahn vorgesehene Fläche gesperrt und die Einzäunung versiegelt wurde. Die Stadt teilte dies auch in einer Presseerklärung öffentlich mit. Mündlich wurde dem Betreiber gesagt, die Bahn sei ggf gefährlich für die Nutzer*Innen, weshalb Gefahr im Verzuge sei, die die sofortige Sperrung und den Stopp des Weiterbaues rechtfertige.

Andreas Schnorrenberger wandte sich sodann an den Leiter des Bauamtes der Stadt Bad Kreuznach, Herrn Klaus Christ, und bat – zur Vermeidung einer juristischen Auseinandersetzung – um einen zeitnahen Aussprachetermin, der eine “kurzfristige Lösung” ermögliche. Weiterhin veranlaßte der Betreiber den von der Stadt Bad Kreuznach in unzähligen Fällen (z.B. bei Brücken) eingesetzten, bundesweit renommierten Fachingenieur VERHEYEN zur Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme. In dieser Stellungnahme erklärt der Fachingenieur – auch für einfach strukturierte verständlich ohne “Fachchinesisch” – den Aufbau der Bahn und deren Ungefährlichkeit. Dieses Gutachten legte der Betreiber der Eisbahn dem Bauamt der Stadtverwaltung am 4.12.19 vor.

Die OBin und der Hammer

Trotzdem erklärte der Leiter der städtischen Bauaufsicht, Herr Benedikt Blanz, am Abend des 4.12.19 in einer öffentlichen Sitzung des Planungsausschusses: “die Eisbahn wird in diesem Jahr nicht in Betrieb gehen”. Und die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer fügte an: “manchmal muß man einfach lernen wo der Hammer hängt”.

Gespräch am 5.12.19

Am 5.12.19 fand dann die vom Betreiber erbetene Aussprache im Bauamt der Stadt statt. Neben Herrn Rechtsanwalt Welker, der Sekretärin des Betreibers und dessen Eismeister brachte der Betreiber zu diesem Gespräch noch einen vierten eidesfähigen Zeugen mit. Sowohl laut Aussage dieser Pesonen als auch laut Presserklärung der Stadt zu diesem Gespräch wurden von der Stadt zwei Dinge gefordert, um eine kurzfristige Genehmigung oder Duldung möglich zu machen: 1. ein formgerechter Bauantrag und 2. ein Lärmgutachten. Von einer durch die Stadt erfolgten Einschaltung der Gewerbeaufsicht war in diesem Gespäch mit keiner Silbe die Rede.

Bauantrag und Lärmgutachten vorgelegt

Am 9.12.19 reichte die Architektin des Betreibers den Bauantrag ein. Am 17.12.19 legte die Gutachterin das Lärmgutachten vor. Am 17.12.19 erfuhr der Betreiber von einer Anfrage der Gewerbeaufsicht. Diese beantworte er am 18.12.19 vollständig.

SGD-Anfrage in 24 Stunden beantwortet

Am Donnerstag den 19. Dezember erfuhr Andreas Schnorrenberger durch fernmündliche Nachfrage beim Bauamt, dass dort ein ihm fernmündlich avisiertes Genehmigungs-Schreiben der Gewerbeaufsicht nicht eingetroffen war. Am Freitag den 20.12.19 wandte sich der Betreiber daher nochmals an die Gewerbeaufsicht und erhielt vom zuständigen Mitarbeiter die Auskunft, dass eine laut Gutachten mögliche Überschreitung von bis zu einem DBA zur Versagung der Genehmigung führen könne und er dies noch prüfen müsse. Dies sei ihm aber vor Weihnachten nicht mehr möglich, da er bis zum 2.1.20 Urlaub habe. Die Stadtverwaltung veröffentlichte dann am Nachmittag des 20.12.19 eine Presseerklärung, in der der Lärmschutz der Anwohner*Innen thematisiert wird.

Unterschriften der Anwohner*Innen

Daraufhin suchte Schnorrenberger am 20.12., 21.12. und 23.12. ausnahmslos alle Anwohner auf (diese Seite hat dies am 27.12.19 stichprobenartig durch eigene Nachfragen überprüft). Alle 46 Anwohner haben – mit einer Ausnahme (diese Person erklärte ihre Zustimmung mündlich) – dem Betrieb der Eisbahn auch an Sonntagen zugestimmt. Per Unterschriftenlisten, die der Betreiber am 27.12.19 der Stadtverwaltung übergab. Die selben Anwohner*Innen haben allerdings – auch im Gespräch mit der Redaktion dieser Seite – andere für Sie inakzeptable Lärmbelästigungen angeführt. Die in den Nächten vom 9. auf den 10. Dezember 2019, 10. auf den 11. Dezember 2019 und 11. auf den 12. Dezember 2019 jeweils nach Mitternacht gemessenen Überschreitungen der Nachtruhe, die von einem verpackungsproduzierenden Betrieb ausgehen, liegen mit 51 DBA, gemessen auf dem Kaufland-Grundstück (gut 150 Meter von der Lärmquelle entfernt) – ein DBA über den Grenzwerten für Gewerbegebiete / Mischgebiete. Im Gespräch mit der Redaktion dieser Seite haben mehrere Anwohner*Innen zum Ausdruck gebracht, dass sie sich wünschen, ihre Nachtruhe würde endlich geschützt.

petitionen.com/eisbahn_bad_kreuznach

Weil die Eisbahn auch am 27.12.19 keine Betriebsgenehmigung oder Duldung erhielt, starte eine Privatperson eine Online-Unterschriftensammlung (petitionen.com/eisbahn_bad_kreuznach), der sich bis heute rund 400 Bürger*Innen angeschlossen haben. Seit der Vorlage der Pro-Eisbahn-Unterschriften der Anwohner*Innen am 27.12.19 sind zehn Tage ohne jede Reaktion der Stadtverwaltung vergangen. Aktuell begründet die Verwaltung ihre Untätigkeit damit, es müsse die Stellungnahme der SGD Nord abgewartet werden. Wie der Redaktion dieser Seite ein namhafter Verwaltungsrechtler bestätigt hat, ist dies “Unsinn”. Denn die Stadtverwaltung habe “allerspätestens seit der Vorlage von Fachgutachten, Bauantrag und Lärmgutachten (Anmerkung der Redaktion: also seit dem 17.12.19) die Möglichkeit, vorliegend möglicherweise sogar die Verpflichtung, den Betrieb zu dulden, bis eine sofort vollziehbare baurechtliche Entscheidung gefallen” sei.

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