Dr. Kaster-Meurers Rechtsberatungs-Affäre: Frankfurter ist ein Berliner

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Der zugrundeliegende Sachverhalt ist unstrittig: weil die Oberbürgermeisterin den Prüfbericht des Landesrechnungshofes über Mißstände bei der städtischen Gewobau (wie das Verwaltungsgericht urteilte: rechtswidrig) nicht an das Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP) herausgeben wollte, beauftragte sie einen ihr empfohlenen Rechtsanwalt. Für einen Stundensatz von 300 Euro. Der berechnete für sein erfolgloses Tätigwerden insgesamt über 10.000 Euro. Die ließ Dr. Kaster-Meurer aus der Stadtkasse bezahlen. Der Landesrechnungshof bewertet diese Vorgehensweise in seinem Prüfbericht vom 23. Oktober 2019 als “unwirtschaftlich” und damit unzulässig. Und ruft daher zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Oberbürgermeisterin auf.

Rechtsanwaltskammer verweist nach Berlin

Diese hatte laut Prüfbericht per Email vom 23. August 2018 die Leiterin des Rechtsamts der Stadt angewiesen, „mit der Kanzlei Greenfort aus Frankfurt kurzfristig Kontakt aufzunehmen und die Übernahme des Mandats durch RA Andreas von Oppen, der mir empfohlen wurde in die Wege zu leiten.“ Weil unzählige falsche Angaben den Verdacht nahelegen, dass Behauptungen der Oberbürgermeisterin in Zweifel zu ziehen sind, haben wir eine Anfrage an die Frankfurter Rechtsanwaltskammer gerichtet. Diese teilte am 23.12.19 schriftlich mit “Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas von Oppen ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist hier nicht zuständig” (weiterer Bericht folgt).

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