So öffnet die Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr

Wegen der diesjährigen Konstellation der Weihnachtsfeiertage sind am Freitag den 27.12. die Dienststellen der Stadtverwaltung (inklusive Informationsbüro im Stadthaus) für den Publikumsverkehr geschlossen. Am Montag den 30.12. ist die Verwaltung eingeschränkt erreichbar. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung und des Vollzugsdiensts werden in vollem Umfang im Einsatz sein. Am Freitag den 27.12. zwischen 10 und 12 Uhr wird außerdem ein Notdienst für ordnungsbehördliche Bestattungen und für Notfälle im Passwesen eingerichtet. Auch das Standesamt bietet einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen an. Die Telefonnummern für diese Notdienste werden am Haupteingang des Amts für Recht und Ordnung im Brückes angebracht.

Abfallsammlung und Straßenreinigung erfolgen zwischen den Tagen wie gewohnt. Der Winterdienst ist gewährleistet. Gleiches gilt für die üblichen Bereitschaftsdienste. Die Museen im KulturViertel (Museen Schlosspark und Römerhalle, Museum für PuppentheaterKultur mit Kunstraum „Install“) sind wie folgt geöffnet: An Heiligabend und am ersten Weihnachtsfeiertag sind die Museen geschlossen. Am 26.12. gelten die Feiertagsöffnungszeiten (11 bis 17 Uhr). Von 27. bis 29.12. sind die Häuser regulär geöffnet. An Silvester und an Neujahr sind sie geschlossen. Die Stadtbibliothek ist von 23.12. bis Neujahr geschlossen, jedoch am Freitagden 27. und Samstag den 28. Dezember, wie gewohnt geöffnet. Das Stadtarchiv ist zwischen Weihnachten und Neujahr nicht besetzt.

Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach