Meinung: Impeachment gegen Dr. Kaster-Meurer?

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

In der Stadt brodelt es. Schon Jahre war die Unzufriedenheit mit der Verwaltung nicht so groß wie derzeit. An vielen Stellen kokeln kommunalpolitische Brandherde vor sich hin. Mittlerweile wird der Rücktritt der Oberbürgermeisterin offen aus der Mitte der Gesellschaft gefordert. Andere sprechen von einem Impeachmentverfahren im Stadtrat, wie es der US-Präsident derzeit auf dem Kapitol erlebt. Immer deutlicher wird, dass Dr. Kaster-Meurer Ankündigungen nur selten Taten folgen läßt. Und ihre Verwaltungsmacht mißbraucht. Schon jetzt ist ihre Aussage gegen Eisbahn-Betreiber Andreas Schnorrenberger ein geflügeltes Wort in der Stadt: “manchmal muß man einfach lernen wo der Hammer hängt” hatte sie am 4. Dezember im Planungsausschuß wörtlich erklärt.

Machtspiel statt Hilfestellung

Es wäre nicht der erste Spruch, der in ein allzu weit aufgerissenes Maul zurückfällt und für Schluckbeschwerden sorgt. Die von Dr. Kaster-Meurer geführte Verwaltung war acht Winter lang nicht in der Lage eine professionelle Eisbahn anzubieten. Dann kam vor einem Jahr “Meine Stadt” und machte es einfach. Statt Schnorrenberger dabei zu helfen, Fehler zu vermeiden und die Veranstaltung zu optimieren, wird ihm mit der Macht der Bürokratie der Boden unter den Füssen weggezogen. Von der selben Bauverwaltung (Baudezernentin: Dr. Heike Kaster-Meurer), die sich bei Baumfällungen gleich reihenweise untätig zeigt. Und deren Gebäudemanagement so kompetent ist, dass der Zugang zu öffentlichen Sitzungen im ehemaligen Telekomgebäude – wie vor 500 Jahren – nur durch Holzkeile zwischen Türblatt und Rahmen ermöglicht wird.

Neuanfang an der Stadtspitze nötig

Eine Stadtverwaltung, deren Sozialamt händeringend nach Wohnraum sucht und deren Bauamt allein in der Innenstadt dutzende Häuser leerstehen und verfallen läßt, ohne Bau- und Sanierungsgebote auszusprechen. Um nur einige wenige Beispiele anzuführen. Natürlich wird es im Stadtrat nicht die Einleitung des in § 55 Gemeindeordnung normierten Abwahlverfahrens geben. CDU, AfD, FWG / BüFEP und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) werden die sozialdemokratische Oberbürgermeisterin so lange vor sich hertreiben, genüßlich Fehler für Fehler präsentieren, bis deren SPD auch lokal bei den aktuellen Bundes-Umfrageergebnissen angekommen ist (derzeit mit 13% hinter der AfD). Das ist politisch verständlich. Aber nicht gut für die Stadt. Bad Kreuznach bräuchte einen schnellen Neuanfang an der Stadtspitze. Die Verwaltung selbst muß in allen Teilen von Günstlingswirtschaft und Filz befreit und durchgängig als kompetente Dienstleistungszentrale strukturiert werden (was sie derzeit leider nur in Teilen ist).

OBin-Leasing-Benz gut für Klimaschutz?

Bürgerschaftliches Engagement über Partei- und Vereinsgrenzen hinweg sollte viel mehr Raum erhalten und gefördert werden. All das ist mit Dr. Heike Kaster-Meurer nicht möglich. Anders als ihre Vorgänger, die als OB sicher nicht alles richtig gemacht haben, versprach die Ex-Städträtin viel, um ins hauptamtliche Amt zu kommen. Dort hat sie, anfangs wegen eines Schleiers aus Propaganda und Polit-Show schwer erkennbar, jämmerlich versagt. Jeder Tag mehr dieser Person im Amt ist ein Stillstandtag für Bad Kreuznach. Und damit eine reale Bürde für die folgende Generation. So wie die Defizite beim lokalen Klimaschutz. Dr. Kaster-Meurers Beitrag zu deren “Lösung”: ein neuer Mittelklasse-Leasing-Benz als Dienstauto, mit dem dann der Günni durch die Lande düst. Vielleicht fragt ja irgendwann ein FFFler auch da mal nach.

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20.12.19 – “Meinung: Dr. Kaster-Meurer bekommt Quittung für jahrelange Prüfungsverzögerung”
19.12.19 – “Wirtschaftsförderung a la Kaster-Meurer: Stadtrechtsdirektorin arbeitete, RA kassierte”
18.12.19 – “Meinung: brachte der Hauptamtsleiter den Stein gegen Dr. Kaster-Meurer ins Rollen?”
17.12.19 – “Frontalangriff auf Dr. Kaster-Meurer”
30.11.19 – “Honorar-Affäre: Dr. Kaster-Meurer redet sich um Kopf und Kragen”
29.11.19 – “Dr. Kaster-Meurer läßt aus der Stadtkasse 10.000 Euro zahlen, um Transparenz zu verhindern”

Gemeindeordnung im Wortlaut:

§ 55 Abwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Beigeordneten

(1) Der hauptamtliche Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats gestellten Antrags und eines mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats zu fassenden Beschlusses. Über den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens ist namentlich abzustimmen. Zwischen der Antragstellung und der Beschlußfassung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Abwahl lautet, sofern diese Mehrheit mindestens 30 v.H. der Abwahlberechtigten beträgt. Für das Abwahlverfahren gelten die §§ 67 bis 70 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Der Bürgermeister scheidet mit Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuß die Abwahl feststellt, aus seinem Amt.

(2) Ein hauptamtlicher Beigeordneter kann vom Gemeinderat vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Ein Antrag auf Abwahl muß von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats gestellt werden. Über den Antrag auf Abwahl ist namentlich abzustimmen. Der Beschluß bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats. Zwischen der Antragstellung und der Beschlußfassung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Der Beigeordnete scheidet mit Ablauf des Tages, an dem die Abwahl beschlossen wird, aus seinem Amt.