Sportausschuß mag nicht mehr über die Sportplakette entscheiden

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Sportamtamtsleiterin Grit Gigga kam unumwunden auf den Punkt: “wie sinnhaft ist es überhaupt, dass Sie über die Vergabe entscheiden?” Am Donnerstagabend stand die Vergabe der Sportplaketten auf der Tagesordnung des Sportausschusses. Der ist dafür gemäß § 6 der “Richtlinien für die Verleihung der Sportplakette der Stadt Bad Kreuznach” zuständig. Das Gremiuum muss den von der Verwaltung gesammelten Vorschlägen zustimmen. Seit 1990. Bisher. Die Sportamtsleiterin schlug vor die Vergabe zum Geschäft der laufenden Verwaltung zu machen. Sportdezernent Markus Schlosser unterstützte diesen Vorschlag: “da gibt es nichts zu beraten und zu beschließen”.

“Keine Instruktionen von Herrn Locher”

Helmut Kreis (CDU) stimmte spontan zu, bat aber darum den Ausschuß per Mitteilungsvorlage zu informieren. Widerspruch zu diesem Vorschlag gab es keinen. Lediglich Jonny Hollstein (Linke) stellte fest: “ich habe dazu keine Instruktionen von Herrn Locher” (Anmerkung der Redaktion: Jürgen Locher ist der Fraktionsvorsitzende der Linken im Stadtrat). Auf Antrag von Helmut Kreis beschloß das Gremium schließlich bei Enthaltung von Jonny Hollstein, “die Vergabe in Zukunft als reines Verwaltungsverfahren zu führen und den Sportausschuß nur noch per Mitteilungsvorlage zu informieren”.

Alle Hände in die Höhe: einstimmig stimmte der Sportausschuß am Donnerstagabend für die Verwaltungsvorlage zur Vergabe von Sportplaketten.

Da Gremium davon ausging, dass die Richtlinie vor in Kraft treten der neuen Verfahrensweise vom Stadtrat geändert werden muß, wurde über die Sportplaketten für 2019 (ein letztes Mal) abgestimmt. Und zwar einstimmig für den Verwaltungsvorschlag. Dieser beinhaltet aus Kostengründen die Regelung, dass “nur diejenigen mit einer Plakette ausgezeichnet werden, die die jeweilige – oder eine höhere Stufe – noch nicht erhalten haben”. Antragsberechtigt sind Vereine, der Sportbund, die Fachverbände, die Schulen oder Bürger der Stadt Bad Kreuznach. Die Anträge sind grundsätzlich bis 31. Oktober des Jahres schriftlich beim Amt für Schulen, Kultur und Sport zu stellen.