FWG/BüFEP: Verlust beim Bäderhaus deckeln und stufenweise abbauen

Mit dem Ziel der “Deckelung und schrittweisen Reduzierung der Verlustübernahme für das Bäderhaus” richtet die Fraktion FWG/BüFEP einen Antrag an Kämmerer Wolfgang Heinrich. Darin heißt es: “die Verlustübernahme für das Bäderhaus wird für das Geschäftsjahr 2020 auf einen Betrag von maximal 650.000 Euro begrenzt. In den nachfolgenden Jahren wird dieser Betrag um jeweils 20% reduziert, so dass in 2021 Verluste von maximal 520.000 Euro, in 2022 von 390.000 Euro, in 2023 von 260.000 Euro und letztmalig in 2024 Verluste von maximal 130.000 Euro übernommen werden”. In der Begründung erinnert Reinhard Nühlen an ein Schreiben vom 7.10.15, in dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Stadt angewiesen hatte, bei der Behandlung des Bäderhauses einen rechtskonformen Zustand sicher zu stellen.

“Die ADD führte dazu aus, dass gemäß §87 Abs. 4 GemO Verluste bzw. Zuschüsse der Gemeinde zum Ausgleich von Verlusten privatwirtschaftlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde mit über 50% beteiligt ist, grundsätzlich unwirtschaftlich und damit unzulässig sind“. FWG/BüFEP: “der Betrieb der luxuriösen Saunaanlage im Bäderhaus ist eine freiwillige Maßnahme der Stadt. Angesichts dernach wie vor anhaltenden angespannten Haushaltslage und anderer weit wichtigerer Pflichtaufgaben in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der bürgernahen Infrastruktur ist eine zeitlich und betragsmäßig unlimitierte Fortführung der Verlustübernahme für das Bäderhaus nicht länger tragbar”.

Und weiter: “dies würde nicht nur gegen die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, sondern auch gegen die Regeln des vernünftigen kaufmännischen Handelns verstoßen”. Mit dem eigenen Antrag werde sowohl der aktuellen aufsichtsbehördlichen Anordnung der ADD Rechnung getragen, als auch ein konkreter und spürbarer Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts geleistet, ohne die Bürgerinnen und Bürger mit weiteren zusätzlichen Gebühren, Abgaben und Steuern zu belasten. Die durch die Verlustübernahmedeckelung erzielten Wenigerausgaben möchte FWG/BüFEP an den städtischen Haushalt zwecks dortiger Einnahmeerhöhung abgeführt sehen.