Landgericht wird Haumann-Kritiker abweisen

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Das Urteil wird erst am 12. Dezember verkündet. Aber das Landgericht ließ gestern keinen Zweifel daran, dass es die vorgezogene und bis 2029 beschlossene Wiederwahl des amtierenden DEHOGA-Präsidenten Gereon Haumann nicht beanstanden wird. Damit sind 20 klagende Gastronomiebetriebe in der ersten Instanz praktisch gescheitert. Sie hatten moniert, dass sich Haumann 2018, drei Jahre vor Ablauf seiner laufenden Amtszeit, für acht zusätzliche Jahre in einer Delegiertenversammlung hatte wiederwählen lassen.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Telscher-Kolb stellte dazu fest, dass diese Vorgehensweise in der Satzung nicht vorgesehen ist und daher rechtsfehlerhaft war. Aber weil das eine sehr große Mehrheit so wollte, liege ein “die Satzung durchbrechender Beschluß” vor. Die Anforderungen an einen solchen seien zwar hoch, aber in den Augen der Kammer im vorliegenden Fall erfüllt. Dies kommt daher in ihrer vorläufigen Bewertung zum Fazit: “wir halten den Beschluß für wirksam”. Gereon Haumann war die Erleichterung nach diesem Satz wie ins Gesicht geschrieben.

Antonio Valentino, langjähriges DEHOGA-Mitglied und Herausgeber dieser Seite, verfolgte die etwa 90minütige Verhandlung persönlich. Und bestaunte die Sicherheitstechnik (schuß-sicheres Glas) im grossen Sitzungssaal. Und die Einlaßkontrolle, die gestern am frühen Nachmittag zufällig mehr als Übung als aus Anlaß der DEHOGA-Verhandlung stattfand.

Das Ende des Rechtsstreites wird aber wohl mit dem Urteil des Landgerichtes nicht besiegelt. Denn die Kläger halten “satzungsbrechende Beschlüsse” für nicht mit dem in diesem Fall einschlägigen Vereinsrecht vereinbar. Schon im Vergleichsgespräch zu Beginn der mündlichen Verhandlung deuteten beide Seiten an ein für sie negatives Urteil beim OLG Koblenz anzufechten. Und dann ist auch noch eine Klage eines Mitglieds gegen seinen Ausschluß aus der DEHOGA bei einer anderen Zivilkammer des Landgerichtes anhängig. Die DEHOGA wird sich also noch lange mit internen Problemen beschäftigen (weiter Bericht folgt).