Oberbürgermeisterin verweigert Dr. Drumms Arbeitsaufträge

Anders als im Kreistag bilden die Freien Wähler im Stadtrat keine Fraktion. Dr. Herbert Drumm wirkt dort als Einzelkämpfer ohne Antragsrecht. Aber Anfragen, Ermahnungen und Forderungen darf er auch als solcher an die Stadtverwaltung richten. Und von diesem Recht hat er bereits Anfang September Gebrauch gemacht. Schriftlich forderte Dr. Drumm die Oberbürgermeisterin auf, “den Stadtratsbeschluss vom 29.11.2018 auf Entbindung der Stadt Bad Kreuznach als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätestens 18.9.2019 gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 GemO auszuführen, da er weder ausgesetzt noch aufgehoben wurde”. Weiterhin fordert Dr. Drumm, “den Stadtratsbeschluss vom 23.5.2019 auf Übernahme der Bauträgerschaft der Kindertagesstätten St. Nikolaus und St. Wolfgang bis spätestens 18.9.2019 gemäß § 42 Abs. 1 GemO auszusetzen, da für ihn keine Deckung im Haushaltsplan vorhanden ist”. Die vom Freien-Wähler-Chef zusätzlich gewünschte “schriftliche Vollzugsmeldung der durchgeführten Maßnahmen bis spätestens 23.9.2019” hat er nach eigenen Angaben nicht erhalten.