Die neue Grundschule wird in der Ringstrasse oder in der Riegelgrube gebaut

Wenn heute im Stadtrat auf Antrag von FWG/BüFEP über den Standtort der neuen Grundschule gesprochen wird, ist der zuständige Beigeordnete gar nicht anwesend. Und damit dieser Umstand weder der Sache noch ihm schadet, hat Markus Schlosser schriftlich dargelegt, was er im Stadtrat vorgetragen hätte. Mit Vermerk vom 24. September. Wilhelm Zimmerlin, der die Informationsschrift mit dem von ihm vorgelegten Antrag ausgelöst hat, erkennt darin “eine recht aussagekräftige Antwort des Beigeordneten”, wie er dieser Seite auf Anfrage miteilte. Und er nimmt Schlosser ab, dass dessen Darstellung im Schulträgerausschuß, in dem dieser vor über zwei Wochen eine nichtöffentliche Behandlung des Themas angekündigt hatte, nicht ganz so geheimniskrämerisch gemeint war, wie sie sich anhörte. Daher spart sich Zimmerlin den geschäftsüblichen Hinweis (“wieso nicht gleich so”). Sondern teilt mit: “ich habe ihn schon dafür gelobt”.

Im Wortlaut die Stellungnahme des Schuldezernenten Markus Schlosser:

Zur Anfrage der Fraktion FWG und BüFEP„Information über die Standortalternativen für den Neubau einer Grundschule“ vom 16.09.2019 für die Stadtratssitzung am 26.09.2019:

Anders als der Antrag der FWG / BüFEP vermuten lässt, war und ist eine umfassende öffentliche Information über das Grundschulentwicklungskonzept schon immer beabsichtigt. Das rund 250 Seiten umfassende Grundschulentwicklungskonzept liegt allerdings erst seit dem 2.9.19 als Entwurf vor und wurde am 23.9.19 final mit dem beauftragten Büro und der Verwaltung besprochen. Die Standortsuche ist wichtiger Bestandteil des Grundschulentwicklungskonzeptes, es hat allerdings vielmehr zunächst zwei grundlegende Aufgabenstellungen abzuarbeiten:

1. Welcher Sanierungsstau besteht an den 6 Grundschulstandorten?

2. Wie kann die bereits durch die sogenannte „Biregio-Studie“ aus dem Jahr 2016 (Schulentwicklungsplan) festgestellte aktuelle und zukünftige Raumnot an unseren Grundschulstandorten beseitigt werden?

Als Schuldezernent war mir von Anfang an die Einbindung der Grundschulleitungen unserer 6 Grundschulen ein besonderes Anliegen. Zum einen, um die tatsächlichen Defizite an unseren Grundschulen klar zu formulieren, aber auch um dieses Fachwissen in die zukünftige Planung mit einzubeziehen. Das Konzept enthält hierzu als Anlagen auch die ungekürzten Stellungnahmen der Schulleitungen.

Zur konkreten Anfrage der Fraktion FWG und BüFEP bezüglich „Information über die Standortalternativen für den Neubau einer Grundschule“: Hierzu Auszug aus dem Grundschulentwicklungskonzept (gpe projekt, Meschede und Derichs & Konertz Projektmanagement GmbH, Köln, Entwurf-Stand 2.9.19: Entwurf Seite 55: 6 Potenzialflächenanalyse im Stadtgebiet

6.1 Anforderungen und Parameter

Die Untersuchung zeigt, dass die Erweiterung der bestehenden Schulstandorte zur Kompensation der steigenden Schülerzahlen nicht empfehlenswert ist. Aus diesem Grund werden innerstädtische Potenzialflächen zur Errichtung eines Schulneubaus gesucht und analysiert. Ein neuer Schulstandort sollte grundsätzlich allgemein verträglich gewählt werden und die vorhandenen Grundschulen entlasten beziehungsweise unterstützen. Die Schule als integraler Bestandteil des städtischen Gefüges beeinflusst das Umfeld genauso, wie sie von ihrem Umfeld beeinflusst wird.

Eine zentrale Lage, kurze Wege und gute Einbindung in die umgebende Infrastruktur sind daher wesentliche Standortfaktoren. Zur Gewährleistung der Förderfähigkeit einer neuen Schule ist die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in der aktuell gültigen Fassung vom 22. Januar 2010 notwendig. Danach ist bei der Bestimmung der erforderlichen Grundstücksgröße der Flächenrichtwert von 20 Quadratmetern pro Kind zuzüglich der Flächen für Schulsport anzuwenden. Innerhalb bereits bebauter Gebiete kann in Ausnahmefällen ein geringerer Flächenbedarf genehmigt werden.

Dies unterliegt dann der Einzelprüfung durch die Aufsichts- und Dienstdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD). Darüber hinaus wird empfohlen die Grundstücksgröße möglichst so zu wählen, dass eine spätere unter Umständen notwendige Erweiterung der Schule möglich ist. Die Grundstückssuche im Stadtgebiet erfolgt in Zusammenarbeit der Ämter 23 Liegenschaften, 40 Schulen und 60 Bauen. Zu Beginn werden keine einschränkenden Vorgaben in Bezug auf die Eignung gemacht. Grundsätzlich wird jedoch nach innerstädtischen Grundstücken gesucht, um die wesentlichen Standortfaktoren zu berücksichtigen.“

6.2 Grundstücksanalyse

Zur Evaluierung möglicher Schulstandorte im Stadtgebiet wird ein Workshop mit den unter 1.3 benannten Teilnehmern (Schuldezernent Schlosser, Verwaltungsmitarbeiter aus den Ämtern Schulen, Liegenschaften, Bauen, Jugendamt und die Grundschulleitungen, sowie dem beauftragte Büro gpe und Derichs & Konertz) initiiert. Im Rahmen dieses Workshops werden die Standorte der Bestandsschulen mit der Lage der heutigen und zukünftigen, städtischen Entwicklungsflächen für die Ausweisung neuer Wohngebiete abgeglichen und die Bewegungsströme der Schüler zwischen den Schulbezirken untersucht.

Die anschließend, gemeinschaftlich entwickelten Bewertungskriterien werden auf die im Vorfeld zusammengetragenen, potenziellen Grundstücke zur Errichtung einer neuen Grundschule angewendet. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt in 3 konsekutiven Stufen in denen jeweils vertiefende Parameter untersucht und gewichtet werden. “Es wurden 14 Grundstücke in die nähere Betrachtung einbezogen, wobei dem Unterzeichner aktuell ein weiteres Grundstück bei einem Außentermin als weitere Standortalternative „ins Auge gefallen ist“. Es handelt sich um ein städtisches Grundstück, das derzeit als Kleingartengelände genutzt wird, aber hinsichtlich Lage und Größe grundsätzlich auch geeignet wäre.

Die beiden im Entwurf des Grundschulentwicklungskonzeptes herausgearbeiteten Flächen sind zum einen ein Grundstück in der „Georg-Marshall-Straße“ und zum anderen in der „Riegelgrube“. Beide Flächen sind gut erschlossen und zu einem großen Anteil von Wohnbebauung umgeben. Beide Standorte haben auch eine räumliche Nähe zu bestehenden Kindertageseinrichtungen. Ein Grundstück würde sich im Besonderen eignen für mögliche Kooperationen bei einem Turn-und Sporthallenbau, da grundsätzlich die Möglichkeit gegeben wäre, nur ein Sporthalle zu bauen und diese morgens für den Schulsport zu nutzen und nachmittags für den Vereinssport, ggfl. auch in weiterer Kombination.

Da sich ein Grundstück im Privateigentum befindet und erst ein Vorgespräch stattgefunden hat, ist diese Angelegenheit „nicht-öffentlich“. Öffentlich genannt werden kann aber das weitere in Frage kommende Grundstück. Es befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Bad Kreuznach GmbH. Nach der Fertigstellung des Grundschulentwicklungskonzeptes wird dieses im Rahmen einer der nächsten, bestenfalls in der nächsten, Stadtratssitzung präsentiert und zugleich auf der Homepage der Stadtverwaltung für alle Bürger und somit die breite Öffentlichkeit nachlesbar „hochgeladen“. I.V. Schlosser Beigeordneter”