Wilhelm Zimmerlin: FWG/BüFEP fordert Standortdetails zum Grundschulneubau

Der Neubau einer Grundschule ist aufgrund der steigenden Geburtenzahlen unumgänglich. Diese Erkenntnis ist in den kommunalen Gremien unstrittig. Aber der sehr intransparente Umgang der Stadtverwaltung mit diesem Thema ruft die Fraktion FWG/BüFEP auf den Plan. Für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag hat Wilhelm Zimmerlin den Tagesordnungspunkt “Information über die Standortalternativen für den Neubau einer Grundschule” beantragt. FWG/BüFEP erwartet “einen aussagekräftigen Bericht der Verwaltung über die beiden in der zurückliegenden Sitzung des Schulträgerausschusses nicht benannten Standortvorschläge (konkrete Bezeichnung und Lage der Grundstücke, Vor- und Nachteile, Erschließung usw)”.

Zwei Standorte intern als Alternativen erarbeitet

In einer als “vorläufig” bezeichneten Begründung weist Zimmerlin darauf hin, dass die Verwaltung schon im Herbst 2018 den Neubau einer Grundschule als Alternative zu Erweiterungsbauten an den sechs bestehenden Standorten ins Gespräch gebracht hatte. Beigeordneter Schlosser, so FWG/BüFEP, informierte am 10. September im Schulträgerausschuss, dass sich bei der verwaltungsinternen Prüfung ein Neubau sehr schnell als die einzige realistische Lösung herausgestellt habe. Über Monate habe die Verwaltung die in Frage kommenden Standorte untersucht und sei letztlich bei zwei Alternativen gelandet. Und dann wird Zimmerlin konkret:

“Nicht nachvollziehbar”

“Die Antwort auf die Frage unseres Ausschussmitglieds welches diese Alternativstandorte seien, verweigerte der Beigeordnete. Er behauptete diese Frage müsse nichtöffentlich behandelt werden, weil durch die nötigen Grundstücksgeschäfte Belange Dritter betroffen wären”. Dieser Sichtweise kann sich laut Zimmerlin seine Fraktion nicht anschließen. Auch die später nachgeschobene Behauptung, eine öffentliche Bekanntgabe der Zielflächen werde die Grundstückspreise in die Höhe treiben, ist für FWG/BüFEP “nicht nachvollziehbar”.

Wissen sofort um was es geht

Denn: “ob der Eigentümer öffentlich oder nichtöffentlich vom Interesse der Stadt erfährt, kann sich auf dessen Preisvorstellungen kaum auswirken. Auch ist die Zahl der Eigentümer von bebaubaren Flächen im Stadtgebiet in einer Größe von 8.000 oder mehr Quadratmetern so gering, dass diese natürlich sofort wissen, um was es geht, wenn die Stadt anruft”. Im Gegenteil, meint die Fraktion. Grundstückseigentümer dieser großen Flächen (deren Namen selbstverständlich nicht genannt werden sollen) seien bei Nachbarn und Teilen der Öffentlichkeit bereits bekannt.

Ergebnisse öffentlich auf den Tisch legen

“Wir möchten der Befürchtung die Grundlage entziehen, dass die Verwaltung den künftigen Anwohnern den Schulneubau als Fakt einfach vor die Nase setzt, ohne eine Bürgerbeteiligung. Dies wäre aus unserer Sicht genau der falsche Weg. Richtig und notwendig ist es jetzt, nach über einjähriger verwaltungsinterner Vorarbeit endlich die Ergebnisse öffentlich auf den Tisch zu legen. Wenn die Verwaltungsarbeit objektiv, neutral und dem Allgemeinwohl dienlich war, dann kann die Verwaltung selbstbewusst und mit guten Argumenten in die öffentliche Diskussion eintreten”, stellt Wilhelm Zimmerlin fest.

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