52jährige Odenbacherin tritt und beleidigt Polizeibeamte

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (7.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 2848/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 52 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Odenbach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 3), sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2), davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 1), in dem anderen Fall in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Am späten Abend des 20.03.2023 sei der Angeklagten infolge einer Ruhestörung sowie aufgrund ihres aggressiven Verhaltens im Rahmen einer Streitigkeit mit ihrem Sohn durch Polizeibeamte ein Platzverweis für ein Haus in Mettweiler erteilt worden. Da die Angeklagte sich geweigert habe, das Haus zu verlassen, sei sie von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Im Streifenwagen soll sie zwei Polizeibeamte unter anderem als „Drecksäcke“ und „Wichser“ bezeichnet haben. Auch soll sie gegenüber den Beamten geäußert haben „Ich bringe euch alle um“.

Fall 2:

Die Angeklagte sei sodann von der Polizei in ein Krankenhaus in Idar-Oberstein verbracht worden, um sie ärztlich im Hinblick auf ihre Gewahrsamsfähigkeit zu untersuchen. Im Behandlungszimmer soll sie die beiden Polizeibeamten als „Wichser“ und „Motherfucker“ bezeichnet haben. Auch habe sie in Richtung der Beine der anwesenden Krankenpflegerin ausgetreten, die sie nur knapp verfehlt habe.

Fall 3:

Etwa 20 Minuten später habe die Angeklagte wieder zu dem Streifenwagen verbracht werden sollen. Gegen jene Verbringung soll die Angeklagte körperlichen Widerstand geleistet haben. Zudem soll sie erneut die Polizeibeamten als „Wichser“ und „Motherfucker“ tituliert haben. Bei dem Versuch, die Angeklagte in den Streifenwagen zu befördern, soll sie gezielt mit den Füßen in Höhe der Brust gegen die Schutzweste eines Beamten getreten haben, wobei dieser sich hierbei nicht verletzt habe. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, soweit sie sich erinnern konnte, geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach