Freiheitsstrafe für Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (30.9.2024) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 11632/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kerzenheim wegen Bedrohung in 3 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2023 mehrere Polizeibeamte, die aus Anlass einer gemeldeten Ruhestörung in zwei Fällen und aus Anlass eines Notrufes des Angeklagten in einem dritten Fall die damalige Wohnadresse des Angeklagten in Windesheim aufgesucht hätten, in zwei Fällen mit der Anwendung körperlicher Gewalt und in einem Fall mit der Anwendung von Waffengewalt gedroht haben sowie die Polizeibeamten jeweils mit diversen Begrifflichkeiten, wie unter anderem „Fotzen“, „Wichser“ und „Scheiß-Bullen“, tituliert haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach