Im Bosenheimer Ortsbeirat wird morgen über das Bauvorhaben Rheingaustrasse informiert

Von Claus Jotzo

In Bosenheim wird in der Rheingaustrasse aktuell ein Bauvorhaben realisiert, das in seiner Dimensionierung alle anderen Wohngebäude in diesem Stadtteil, in Planig und Ippesheim übertrifft: drei Blöcke mit je acht Wohnungen werden dort errichtet. Also 24 Wohneinheiten auf engstem Raum. Eine in den östlichen Stadtteilen bisher unbekannte Bebauungsdichte. Die Baugenehmigung wurde vom Stadtbauamt bereits erteilt, ohne dass der Ortsbeirat auch nur informiert oder sogar beteiligt wurde. Das Bauvorhaben hat im Stadtteil erhebliche Verärgerung ausgelöst. Den allein durch den damit geschaffenen Wohnraum erhöht sich die Einwohnerzahl um über 3 Prozent.

Ohne dass die Infrastruktur (etwa Kita- und Grundschulplätze) entsprechend angepasst wird. Auch die Auswirkungen auf die Verkehrslage machen Nachbarn und Betroffenen Sorgen. Um ein Mindestmaß an Information zu erhalten hat Kay Maleton (Faire Liste) in der zurückliegenden Sitzung des Ortsbeirates daher eine Sondersitzung des Gremiums beantragt (Wortlaut untenstehend). Malentons Forderung haben sich fast alle Mitglieder des Ortsbeirates angeschlossen. Daher hat Ortsvorsteher Markus Später für den morgigen Montag (7.10.2024) um 19 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates eingeladen.

Kritik aus dem Ort hat auch dieser Sichtschutz hervorgerufen: “was wollen die da verdecken?”

Diese findet im Gemeindehaus (Raiffeisenstr. 1) statt. Nach der Einwohnerfragestunde (in der aus gesetzlichen Gründen das Bauvorhaben nicht angesprochen werden darf) wird ein Vertreter des Stadtbauamt das Bauvorhaben und den Genehmigungsweg vorstellen. Der Bauherr wird nicht anwesend sein, hat aber angeboten für einen gemeinsamen Ortstermin mit der zuständigen Architektin zur Verfügung zu stehen und Fragen zu beantworten. Im Anschluss an die Sitzung lädt der Ortsbeirat dazu ein, bei einem Glas Wein ins Gespräch zu kommen.

Der Antrag Kay Malentons im Wortlaut:

“Antrag nach § 75 Abs. 8 i. V. m § 46 Abs. 5 i. V. m § 34 Abs. 1 Satz 3 GemO, Einberufung einer Sondersitzung des OBR Bosenheim

Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Später, lieber Markus, hiermit beantragen wir die Einberufung einer Sondersitzung des Ortsbeirates Bosenheim zum Thema „Bauvorhaben Rheingaustraße 6“. Begründung: Die mangelnde Information der Anwohner und des Ortsbeirates ist ein großes Ärgernis. Dies gilt insbesondere bei einem Vorhaben, das insgesamt 24 Wohnungen in insgesamt 3 Gebäuden umfasst und im ungeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB verwirklicht werden soll. Hier ist unverzüglich seitens der Verwaltung endlich Abhilfe zu schaffen.

Nach dem Kommentar zur Gemeindeordnung kann eine Behandlung in öffentlicher Sitzung erfolgen, denn es geht lediglich um die beabsichtigte Bebauung des betroffenen Grundstückes und nicht um den Investor als Person. Darüber hinaus können dadurch auch Bedenken der Nachbarn begegnet werden. Als zweckmäßig erachten wir eine Vorstellung des Vorhabens mit Plänen und Erläuterung der zuständigen Verwaltung. Für den Antrag sind 1/4 der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Ortsbeirates erforderlich. Dieses Quorum wird durch die entsprechenden Unterschriften ausgedrückt”.