Für BMW-Teile zwar kassiert aber nicht ausgeliefert?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (22.7.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 17061/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahren alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) und wegen Betruges (Fall 2) unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderem Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang September 2022 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Zu diesem Zeitpunkt habe gegen den Angeklagten ein behördliches Fahrverbot wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung Mitte April 2022 bestanden. Der Angeklagte habe von diesem Fahrverbot zum Zeitpunkt der Teilnahme mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr Anfang September 2022 keine Kenntnis gehabt. Jene fehlende Kenntnis habe auf einem Sorgfaltsverstoß des Angeklagten beruht, da er seine Post nicht geöffnet habe.

Fall 2:

Der Angeklagte soll über Facebook Auto-Ersatzteile für einen BMW zum Verkauf angeboten haben. Der Käufer der Auto-Ersatzteile habe Mitte Juli 2022 den Kaufpreis in Höhe von 380 Euro inklusive Speditionskosten an den Angeklagten gezahlt. Der Angeklagte soll die Ware sodann, wie von Anfang an von ihm beabsichtigt, nicht an den Käufer ausgeliefert haben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach hinsichtlich des Falles 1 geständig eingelassen, hingegen den Tatvorwurf im Fall 2 bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach