Norm-Parkflächen sind für fette SUVs zu klein

Die für die Bewirtschaftung der städtischen Parkplätze zuständige BGK GmbH hat Wort gehalten: nach dem Holzmarkt wurde auch der Parkplatz Kilianstrasse mit neuen Markierungen versehen. Dabei wurde das Jahrzehnte alte Raster eingehalten. Ein Anwohner der Schöffenstrasse machte die Bauarbeiter darauf aufmerksam, dass die Autos heute viel breiter sind, als noch vor 30 Jahren. Und demzufolge weniger, dafür aber breitere Parkplätze eingezeichnet werden sollten. Dieser Hinweis wurde klar zurückgewiesen. Mit der Erklärung, dass weniger Parkplätze auch weniger Parkgebühren bedeuten.

Dieser SUV auf dem Parkplatz Kilianstrasse macht das korrekte Parken auf dem Platz rechts daneben unmöglich. Dem wäre auch so, wenn er genau mittig abgestellt worden wäre. Dadurch gehen ebenfalls Einnahmen verloren. Und die Kundenzufriedenheit sinkt. Daher sollten die Verantwortlichen eine Verbreiterung der Stellflächen ernsthaft in Erwägung ziehen.

Wie breit ein Parkplatz mindestens sein muss ist für Rheinlnd-Pfalz in der Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplatzanlagen (GarStellVO) geregelt. Die bestimmt in § 5 (Stellplätze und Fahrgassen), das ein Stellplatz mindestens fünf Meter lang sein muss. Für die Breite gibt es unterschiedliche Vorgaben: sie muss “mindestens 2,30 Meter betragen, wenn keine Längsseite, mindestens 2,40 Meter, wenn eine Längsseite und mindestens 2,50 Meter, wenn jede Längsseite des Stellplatzes im Abstand bis zu 0,10 Meter durch Wände, Stützen, andere Bauteile oder Einrichtungen begrenzt ist, oder 3,50 Meter, wenn er als barrierefreier Stellplatz bestimmt ist”.

Die Werte sind seit langer Zeit gleich. Obwohl sich die Fahrzeugbreiten verändert haben. Was auf den Parkplätzen immer wieder zu Problemen führt. Eine Leserin dieser Seite hat in der vergangenen Woche ein Bild aus der Tiefgarage unter dem Bourger Platz in der Facebook-Gruppe Mein Bad Kreuznach gepostet. Und die Frage aufgeworfen: “Sollte man bei Einfahrt nicht nur eine Höhenbegrenzung, sondern auch eine Breitenbegrenzung angeben?” Ein sehr berechtigter Hinweis. Denn die Enge erhöht die Zahl der Schadenereignisse.