Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ veröffentlicht seinen Bericht am 2.8.

Der Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des rheinland-pfälzischen Landtags hat in seiner nicht-öffentlichen Beratungssitzung am vergangenen Donnerstag (11.7.2024) seinen Abschlussbericht beschlossen. Am 2. August 2024 soll der Bericht in elektronischer Fassung über das Offene Parlamentarische Auskunftssystem des Landtags (OPAL) veröffentlicht werden (abrufbar über die Website des Landtags unter www.landtag.rlp.de). Die abschließende parlamentarische Beratung des Abschlussberichts ist für den 18. und 19. September 2024 vorgesehen.

Der Abschlussbericht umfasst die Berichtsteile Einsetzung, Untersuchungsauftrag und Konstituierung, Verlauf und Verfahren, Zusammenfassung der Beweisaufnahme sowie Würdigung der Beweisaufnahme und Ergebnis der Untersuchung. Dem Bericht als Anlage angeschlossen sind abweichende Bewertungen der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen. Insgesamt hat der Bericht einen Umfang von rund 2.100 Seiten. Der Untersuchungsausschuss (UA) „Flutkatastrophe“ hatte sich am 1. Oktober 2021 konstituiert und kam zu insgesamt 47 Sitzungen zusammen.

Der Ausschuss tagte rund 294 Stunden. Davon entfielen rund 254 Stunden auf öffentliche Sitzungen zur Beweisaufnahme und rund 40 Stunden auf nicht öffentliche Sitzungen. Im Rahmen der öffentlichen Beweisaufnahme wurden 226 Zeugen, teilweise mehrfach vernommen. Hinzu kommen 23 Sachverständige, von denen drei jeweils dreimal angehört wurden. In elektronischer Form lagen dem Untersuchungsausschuss etwas über eine Million Dateien mit einem Umfang von über 560 Gigabyte vor. Es entstanden dabei über 7.000 Protokollseiten. UA-Ausschussvorsitzender Martin Haller sagte:

„Der Untersuchungsausschuss sieht seinen Untersuchungsauftrag als erfüllt an und wird dem Parlament im September seinen Abschlussbericht zur Debatte vorlegen. Ich danke allen Mitgliedern des Ausschusses sowie allen Beteiligten für ihr herausragendes, überparteiliches, immer an unserer Aufgabe orientiertes und sicher oft kräftezehrendes Engagement. Allen war stets bewusst, dass wir hier nicht nur einen Job erledigen, sondern eine ganz besondere Verantwortung vor den vielen Opfern dieser furchtbaren Flutkatastrophe, ihren Familien und Freunden tragen. Diesem Anspruch wollten wir mit all unserer Kraft gerecht werden.“

Text: Landtag Rheinland-Pfalz