Aggressive 33jährige geht trotz Teilgeständnis in Berufung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (15.7.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 1234/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 33 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1) und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1

Ende November 2022 soll die Angeklagte während einer verbalen Auseinandersetzung eine Zeugin als „Drecksau“ betitelt und so geschubst haben, dass die Zeugin zu Boden gegangen sein soll. Die Zeugin soll einen Oberarmbruch mit Abriss des Oberarmkopfes erlitten haben. Dies soll die Angeklagte billigend in Kauf genommen haben.

Fall 2

Anfang Januar 2023 soll die Angeklagte während einer weiteren verbalen Auseinandersetzung einen massiven Holzkasten geworfen, dabei aber das eigentliche Ziel verfehlt und stattdessen das Opfer getroffen haben. Dieses soll eine schmerzhafte Prellung am Kopf erlitten haben. Die Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach