Wie Profis: Kinder versuchen Wohnungseinbruch in der Planiger Strasse

Von Claus Jotzo

Die Schilderung der Nachbarin, die die Tat live miterlebte, klang so abenteuerlich und warf so viele Fragen auf, dass die Redaktion dieser Seite vor der Veröffentlichung zunächst schriftlich die amtliche Mitteilung der Polizei einholte. Diese bestätigte den – zumindest uns – schockierenden Sachverhalt: heute vor zwei Wochen (Freitag den 31.5.2024) gegen 15:49 Uhr versuchten zwei als etwa 12 Jahre alte Mädchen beschriebene Täterinnen in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Planiger Strasse einzudringen. Um eine Beobachtung aus der Nachbarwohung zu verhindern, beschmierten sie deren Türspion mit Ruß.

Anschließend versuchten die beiden Mädchen die Wohnungstür mit einer Zange aufzubrechen. Durch die Zeugin, die auch die Polizei alarmierte, aufgeschreckt verließen die Mädchen das Gebäude. Die Polizeiinspektion entsandte unmittelbar einen Streifenwagen. Dessen Besatzung konnte allerdings die Mädchen nicht mehr ermitteln. Laut Polizei gelang es den Nachwuchs-Einbrecherinnen mit Profiverhalten nicht, die Wohnungstür zu öffnen. Die Polizei stellt fest: “Spuren, welche Rückschlüsse auf die Täterinnen zulassen würden, konnten keine gesichert werden. Tatwerkzeuge konnten ebenfalls nicht aufgefunden werden”. Die Zeugin beschreibt die beiden Täterinnen wie folgt:

“Dunkelbraune Haare bis etwa zu den Schultern, dunkle Haut, südländisches Aussehen”. Eine der beiden soll einen größeren Leberfleck an der rechten Wange haben. Die Anfrage der Redaktion dieser Seite, warum nicht sofort ein Fahndungsaufruf ausgelöst wurde, erklärt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mainz wie folgt: “Fahndungsaufrufe werden als ein Mittel der Ermittlungsarbeit genutzt. Dieses Mittel darf sich aber nicht verbrauchen, in dem die Bürgerinnen und Bürger damit überflutet werden würden. Sie sollten erfolgsversprechend sein und werden daher mit Bedacht genutzt.

Gleichzeitig muss ein Element in der Beschreibung so konkret (einmalig) sein, dass falsche Verdächtigungen ausgeschlossen werden können und z.B. in diesem Fall nicht alle „Mädchen“ mit altersentsprechendem Aussehen (Altersschätzungen sind übrigens sehr subjektiv) plötzlich verdächtigt werden”. Weiterhin teilte die Polizei auf Anfrage mit, dass “es leider so ist, dass bereits sehr junge Menschen von Erwachsenen zur Begehung von Straftaten ermutigt werden. Ein großes „technisches“ Verständnis um einfache Wohnungstüren zu öffnen ist aber nicht erforderlich”. Auch zu der in den Sozialen Medien diskutierten Frage, ob die Nachbarn die beiden Mädchen hätten festhalten dürfen, nimmt die Polizei konkret Stellung.

Und verweist auf die bundesgesetzliceh Bestimmung zur „Festnahme durch jedermann“ gemäss § 127 StPO. Demnach ist „jedermann“ dazu befugt einen auf frischer Tat angetroffenen Täter, der der Flucht verdächtig ist oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann, bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten: “dies hätte auch hier der Fall sein dürfen. Weiterhin sollten Zeugen oder von Straftaten betroffene Personen schnellstmöglich die Polizei verständigen,” erklärt die Polizei. Und ergänzt: “alleine zur Verhinderung weiterer Schäden, Gefahren oder der Flucht der Täter, ist dies opportun”.